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Pflegestufe 1 - Kriterien für die Einstufung

Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegestufe 1
Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegestufe 1
Die gesetzliche Pflegeversicherung basiert von den Leistungen her in Deutschland auf den drei Pflegestufen, in die Sie im Falle der Pflegebedürftigkeit eingruppiert werden können. Ob Sie beispielsweise in Pflegestufe 1 eingruppiert werden, hängt von verschiedenen Kriterien ab, beispielsweise dem Zeitaufwand.

Die Kriterien für die Eingruppierung in Pflegestufe 1

Es gibt verschiedene Kriterien, die Sie erfüllen müssen, falls Sie in die Pflegestufe 1 eingruppiert werden möchten, wobei vor allen Dingen der zeitliche Aufwand der Pflege entscheidend ist.

  • Eines der Kriterien sieht vor, dass Sie sowohl bei der Körperpflege als auch bei der Ernährung sowie Ihrer Mobilität mindestens für zwei Tätigkeiten, die in diese Bereiche fallen, einmal täglich oder öfter Hilfe benötigen. Zudem müssen Sie mehrmals in der Woche auch bei der Hauswirtschaft Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Zu den weiteren Kriterien gehört der Zeitaufwand, den die jeweilige Pflegekraft benötigt, um die erforderlichen Leistungen zu erbringen. In der Pflegestufe 1 ist es so, dass die Gesamtpflege durchschnittlich mindestens bei 90 Minuten am Tag liegen muss. Zudem ist wichtig, dass davon mindestens 46 Minuten am Tag auf die sogenannte Grundpflege entfallen müssen.
  • Zu den Tätigkeiten, die auf Basis des Sozialgesetzbuches ausdrücklich zur Grundpflege zählen, gehören beispielsweise Waschen, Ankleiden, der Gang zur Toilette oder auch Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Im Bezug auf das Essen es wichtig zu wissen, dass nur die Aufnahme der Nahrung, nicht aber deren Zubereitung zur anrechenbaren Zeit gehört.

Welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten

  • Falls Sie in die Pflegestufe 1 eingruppiert wurden, können Sie bestimmte Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erwarten. Zu diesen Leistungen zählt unter anderem ein Pflegegeld von monatlich 235 Euro. Alternativ können die Kosten für Pflegesachleistungen im Wert von monatlich 450 Euro übernommen werden.
  • Wenn bei Ihnen eine häusliche Pflege nicht mehr komplett ausreicht, sondern Sie im Zuge der Tages- oder Nachtpflege in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht werden müssen, werden Kosten von bis zu 450 Euro je Monat übernommen.
  • Die Leistungen im Zuge einer Kurzzeitpflege, die stationär längstens vier Wochen im Jahr vorgenommen wird, betragen bis zu 1.550 Euro. Müssen Sie hingegen vollstationär in ein Pflegeheim untergebracht werden, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung in der Pflegestufe 1 eine Leistung von 1.023 Euro im Monat.
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