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Antrag zur Pflegestufe - wissenswertes zu den Leistungsträgern

Das Pflegeheim ist erst die letzte Wahl.
Das Pflegeheim ist erst die letzte Wahl. © Karin_Jung / Pixelio
Um eine Pflegestufe zugeteilt zu bekommen, muss man zunächst einen formlosen Antrag stellen. Die richtigen Institutionen hierfür sind die Leistungsträger der Krankenkassen, geprüft wird ein solcher Antrag dann vom MDK.

Genrelles zum Antrag und den Pflegestufen

Wenn Sie das Gefühl haben, eine Person innerhalb Ihres Familienkreises ist mittlerweile so pflegebedürftig, dass diese eine Pflegestufe benötigt, müssen sie hierfür einen schriftlichen Antrag beim MDK, dem medizinischen Dienst der Krankenversicherungen, stellen. Dieser wird dann die Pflegebedürftigkeit der Person prüfen und gegebenenfalls die Pflegestufe zuteilen.

  • Die Pflegestufe 1 bekommen Personen mit einer erheblichen Pflegebedürftigkeit zugeteilt. Erheblich heißt in diesem Zusammenhang, dass die Person einen Mindestbedarf an Hilfestellung von 90 Minuten am Tag hat. 45 Minuten müssen dabei auf die Grundversorgung entfallen.
  • Bei einem Bedarf von mindestens 180 Minuten täglich wird die Pflegestufe 2 zugeteilt, wobei 120 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen.
  • Die letzte Pflegestufe bekommen nur Personen mit einem Hilfsbedarf von 300 Minuten und mehr.

Die Zuteilung hängt von verschiedenen Faktoren ab und liegt ausschließlich in der Entscheidungsgewalt des MDK. Zahlungen an ambulante Pflegedienste werden direkt an diese überwiesen. Übernehmen Sie die Pflege der Person privat, bekommen Sie einen bedeutend kleineren Satz an Pflegegeld ausbezahlt.

Die Pflegekasse ist ein Leistungsträger

Die Pflegekasse ist eine Einrichtung innerhalb der Krankenkassen, die für die Erbringung finanzieller sozialer Leistungen zuständig ist. Haben Sie also einen Antrag zur  Pflegestufe bei Ihrer Krankenkasse eingereicht, wird die Pflegekasse bei der Erteilung einer solchen Stufe die Kosten übernehmen.

  • Die Pflegekasse rechnet immer direkt mit dem Dienstleistungsunternehmen ab. Ihnen persönlich wird nur Geld ausbezahlt, wenn Sie auch die Pflege der pflegebedürftigen Person übernehmen.
  • Wird ein Aufenthalt in einem Pflegeheim nötig, übernimmt die Pflegekasse nur einen gesetzlich geregelten Satz. Dieser Satz ist lediglich für die Kosten der medizinischen und pflegenden Versorgung bestimmt. Die Kosten für Kost und Logis des Heims müssen die zu pflegenden Personen oder deren Angehörigen selber tragen.
  • Sie haben die Möglichkeit, bei der Pflegekasse eine zusätzliche Pflegeversicherung abzuschließen, damit diese Kosten im Ernstfall ebenfalls übernommen werden. Auch hierfür müssen Sie zunächst einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
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