Zuerst sollten Sie wissen, dass die Bezeichnung „Pflegestufe 0“ umgangssprachlich verwendet wird, aber keine offizielle Pflegestufenkategorie ist. Die Leistung der Pflegeversicherung heißt zusätzliche Betreuungsleistung bei eingeschränkter Alltagskompetenz. Folgt man der korrekten Pflegestufeneinteilung, so meint die Pflegestufe 0, dass ein Patient täglich weniger als fünfundvierzig Minuten Grundversorgung erhält. Sie können die Einordnung beantragen.
So beantragen Sie Pflegestufe 0
- Um die Pflegestufe 0 zu beantragen, nehmen Sie Kontakt zu der Pflegekasse auf.
- Dann sollten Sie sich an den Medizinischen Dienst wenden. Der Medizinische Dienst wird dann einen Termin vereinbaren und den Patienten begutachten und eine Einstufung in die Pflegestufe 0 beantragen, wenn sich diese als angemessen herausstellt.
- Beachten Sie, dass der Medizinische Dienst die Einteilung in die Pflegestufe nach sogenannten Items durchführt. Dies sind vorgegebene Kriterien.
- Anschließend wird das Untersuchungsresultat an die Pflegekasse weitergeleitet.
Gerade heutzutage ist es immer schwieriger geworden, seine Eltern im eigenen Haus zu betreuen, …
So erhalten Sie die Heimbedürftigkeitsbescheinigung
- Um einen Platz im Heim zu bekommen, müssen Sie zuerst die Pflegestufe 0 beantragen und einen Heimaufnahmeantrag in dem jeweiligen Heim stellen, das Sie aussuchen. Hierzu sollten Sie einen ärztlichen Fragebogen vorlegen. In diesem Fragebogen steht eine Auskunft darüber, ob der Patient ansteckende Krankheiten hat. Ist dies der Fall, so muss über die ansteckenden Krankheiten eine weitere ärztliche Bescheinigung beigelegt werden.
- Nun müssen Sie die Heimbedürftigkeitsbescheinigung bekommen. Diese erhalten Sie erst, nachdem Sie eine Einordnung in die Pflegestufen bekommen haben.
- Die Heimbedürftigkeitsbescheinigung können Sie bei Pflegestufe 0 sowie bei anderen Pflegestufen beantragen.
- In der Heimbedürftigkeitsbescheinigung wird festgestellt, dass die Person im Heim untergebracht werden muss. Sie sollten wissen, dass diese von einem Arzt oder einem Sachverständigen angefertigt werden kann.
- Beachten Sie, dass die Heimbedürftigkeitsbescheinigung nur dann ausgestellt wird, wenn Sie die Heimunterbringung nicht selbst finanzieren können oder Sozialleistungen und Gelder der Pflegekassen nicht genügen.
- Nun müssen Sie dem Heim noch den Rentenbescheid, die Schlusserklärung des Sozialamtes und gegebenenfalls Vollmachten aushändigen.
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