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Kindergeld bei Work-and-Travel - Besonderheiten

Durch Work-and-Travel fremde Länder kennen lernen.
Durch Work-and-Travel fremde Länder kennen lernen.
Viele junge Menschen sehnen sich nach der großen weiten Welt. Sie träumen von einem längeren Auslandsabenteuer in den USA oder Australien. Nach dem Abschluss des Abiturs oder Studiums kann es losgehen. Neben Praktika und Freiwilligendienst ist Work-and-Travel für einen Auslandsaufenthalt von bis zu einem Jahr sehr beliebt. Im Vorfeld gilt es einige Fragen zu klären. Wie sieht es beispielsweise mit Kindergeld aus?

Soll die Zeit im Ausland zum erhofften Erlebnis werden, muss die Reise optimal vorbereitet werden. Das schließt ein, eventuelle finanzielle Ansprüche für die Dauer des Auslandsaufenthaltes zu klären.

Was heißt Work-and-Travel?

Frei aus dem Englischen übersetzt, bedeutet es nichts anderes als Arbeiten und Reisen.

  • Für die gleiche Form des Auslandsaufenthalts gibt es mit Jobben im Ausland, Working Holiday oder Work-and-Travel im Sprachgebrauch mehrere Begriffe. Bei allen Formen handelt es sich um eine Kombination aus Reisen und Arbeiten.
  • Als Work-and-Travel-Teilnehmer haben Sie die Möglichkeit, ein Land mit all seinen Facetten kennen zu lernen. Sie werden bei den Reisen durch das Gastland den Alltag der Menschen erleben. Ihre Unternehmungen finanzieren Sie sich durch Jobs vor Ort selbst. Ein Aufenthalt dient der Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse. Sie werden viele praktische Erfahrungen sammeln.
  • Programme zum Reisen und Arbeiten werden häufig für Australien, Neuseeland, England, Kanada, Norwegen und den USA angeboten. Es kommt einiges an Kosten zusammen. Sie zahlen mindestens den Service des Anbieters und Flüge. Im Falle von Australien sind das weit über 1.000 Euro.
  • Vor Ort benötigen Sie Geld für Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld und Ausflüge. Kann man bei all diesen Kosten mit Kindergeld rechnen.

Durch Sprachkurs Anspruch auf Kindergeld sichern

Staatliche Leistungen für Kinder zahlt der Staat den Eltern nur so lange, wie deren Sprösslinge nicht selbst wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen beziehungsweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

  • In Zeiten von Ausbildung und Studium wird gezahlt. Wer eine Arbeit zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt aufnimmt, verliert seinen Status als Anspruchsberechtigter. Damit stehen die Chancen für Work-and-Travel-Teilnehmer im Allgemeinen nicht gut.
  • Ein Sprachkurs könnte unter Umständen zu einer Weiterbewilligung führen. Kindergeld könnte für die Dauer des Kurses gezahlt werden. Letztlich werden die Kursgebühren Kindergeldleistungen um einiges übersteigen.
  • Da es zum Kindergeld keine einheitlich anwendbaren gesetzlichen Regelungen gibt, entscheidet der zuständige Mitarbeiter bei der Kindergeldkasse. Für die Kindergeldweiterzahlung bei einem Sprachkurs muss eine Mindeststundenzahl von oft zehn Stunden nachgewiesen werden. Ist der Sprachkurs zu Ende, entfällt das Kindergeld.

Nach Ihrer Rückkehr können Sie im Falle einer Ausbildung oder eines Studiums wieder Ansprüche besitzen. Das gilt auch, wenn Sie arbeitslos, arbeitssuchend oder ausbildungsplatzsuchend sind.

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