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Eine Schankgenehmigung bekommen - Voraussetzungen

Mit einer Schankgenehmigung sind Sie bei jedem Event auf der sicheren Seite.
Mit einer Schankgenehmigung sind Sie bei jedem Event auf der sicheren Seite.
Wer zu bestimmten Anlässen vorübergehend Alkohol ausschenkt, benötigt dafür eine Schankgenehmigung. Diese ist einfach zu bekommen.

Notwendigkeit und Kosten der Schankgenehmigung

Nach den § 2 und § 12 des Gaststättengesetzes braucht jeder eine Schankgenehmigung, der vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort an einem öffentlichen Ort anbietet. Solche Anlässe sind bereits, wenn Sie bei einem Tag der offenen Tür Sekt für die Gäste bereitstellen oder bei Volksfesten Bier ausschenken.

Sie brauchen die Genehmigung nicht, wenn Sie im eigenen Garten ein Fest für Freunde veranstalten. Ihr Garten ist kein öffentlicher Ort und Sie schenken nicht an Fremde aus.

Falls Sie an einem für jeden zugänglichen Platz Getränke als Proben zum Genuss zu Hause verteilen, ist auch keine Schankgenehmigung nötig. Unter Umständen müssen Sie das Verteilen von Proben anzeigen. Fragen Sie diesbezüglich bei der Gemeindeverwaltung des Orts nach, in dem Sie verteilen wollen.

Wenn Sie eine Gaststätte haben und im Rahmen des Betriebes auch vor der Tür Getränke anbieten dürfen, brauchen Sie keine besondere Gestattung. Es ist unerheblich, ob Sie beständig außerhalb der Räume Getränke ausgeben oder dies nur gelegentlich machen.

Die Kosten legt die Gemeinde fest. Diese variieren je nach Art des gewünschten Ausschanks zwischen 20 und 200 Euro.

Prüfen, ob die Genehmigung nötig ist

Drei einfache Fragen helfen zu entscheiden, ob Sie eine Schankerlaubnis beantragen müssen:

  • Findet der Ausschank an einem allgemein zugänglichen Ort statt?
  • Sollen alkoholische Getränke zum sofortigen Konsum angeboten werden?
  • Liegt keine anderweitige Genehmigung vor, beispielsweise eine Gaststättenkonzession?

Wenn Sie diese Fragen mit "Ja" beantworten, brauchen Sie die Schankgenehmigung.

So bekommen Sie die Schankerlaubnis

Wenden Sie sich an das für den Ort der Veranstaltung zuständige Amt für Ordnungswesen. Sie finden es in der Regel im Rathaus oder der Gemeindeverwaltung. Tragen Sie dort Ihr Anliegen zunächst mündlich vor. In manchen Gemeinden reicht ein formloser Antrag, andere haben Formulare, die Sie ausfüllen müssen.

Geben Sie in dem Antrag nicht nur Ihren Namen und die vollständige Anschrift an, sondern beschreiben Sie die Art der Veranstaltung genau. Das Amt braucht Angaben über den Ort der Veranstaltung, den Beginn und das Ende. Nennen Sie die Speisen und Getränke, die Sie anbieten.

Bedenken Sie, dass es zwischen 14 Tagen und drei Wochen dauert, bis Sie die Schankerlaubnis bekommen. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, bevor die Veranstaltung beginnt.

Die Gesetze beachten

Bedenken Sie, dass es ordnungswidrig ist und mit einer Geldstrafe geahndet wird, wenn Sie ohne eine Erlaubnis Getränke oder Speisen anbieten. Wichtig: Sie dürfen mit dem Ausschank erst beginnen, wenn Ihnen die schriftliche Genehmigung vorliegt, eine mündliche Zusage reicht nicht aus.

Sie bekommen von der Gemeinde meistens ein Merkblatt, welche Vorschriften zu beachten sind. Es geht um allgemeine Hygieneregeln und um die technische Sicherheit von Zapfanlagen für Bier. Wenn Sie eine Schankanlage nutzen, für die ein ordnungsgemäß geführtes Betriebsbuch existiert, brauchen Sie keine technische Prüfung der Anlage.

Heben Sie die Betriebsgenehmigung während der gesamten Veranstaltungsdauer auf. Sie müssen diese jederzeit vorlegen können. Gleiches gilt für das Betriebsbuch der Schankanlage.

Wenn Sie dies alles beachten, steht einem fröhlichen Fest nichts entgegen. Sie dürfen die Gäste mit Speisen und Getränken bewirten.

 

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