Alle Kategorien
Suche

DHL Paket - Transportschaden richtig angeben

Achtung "fragile"! - und was machen Sie bei einem Transportschaden?
Achtung "fragile"! - und was machen Sie bei einem Transportschaden?
Sie erwarten ein Paket von DHL und stellen bei Annahme oder beim Öffnen einen Transportschaden fest? Melden Sie den Schaden unverzüglich und geben Sie die richtigen Daten für eine optimale Abwicklung an.

Versenden eines DHL Pakets

  • Rechtlich ist es grundsätzlich so, dass die Pflicht der Lieferung beim Verkäufer liegt. Der Verkäufer ist in der Pflicht, die Ware so zu verschicken, dass Transportschäden vermieden werden. Er ist dafür verantwortlich, dass die "Sache" wie vertraglich bestimmt, beim Käufer ankommt. 
  • Nicht immer kann natürlich ein Schaden vermieden werden. Der Verkäufer sollte aber die Ware optimal verpacken und verschicken. 

Transportschaden richtig melden

  • Im Fall eines Transportschadens bleibt die Pflicht der Warenlieferung vom Verkäufer unerfüllt. Sie als Käufer können dann entweder Nachbesserung verlangen oder bei Einzelanfertigungen vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Um Schadensersatz zu beantragen oder vom Vertrag zurücktreten zu können, muss der Käufer einen Transportschaden nachweisen. Die Beweislast liegt also beim Käufer und er muss Mängel nachweisen. Wenn bereits eine offensichtliche Beschädigung des Pakets bei Erhalt vorliegt, besteht ein Anspruch auf Erstattung.
  • Wenn der Verkäufer das Paket ordnungsgemäß verpackt hat, besteht eventuell auch ein Anspruch auf "Erstattung" (bzw. Ersatz) gegenüber dem Spediteur. In diesem Fall müsste der Verkäufer aber nachweisen können, dass der Artikel einwandfrei und ohne Mängel versendet wurde. So würde die Schuld beim Spediteur liegen und der Schaden (Transportschaden) müsste von ihm bzw. DHL übernommen werden. In dieser Situation ist es wichtig, dass der Absender (Verkäufer) den ordnungsgemäßen Versand beweisen kann. Ist dies nicht der Fall, liegt die Schuld bei ihm. Es handelt sich dabei um eine "Vertragsverletzung", da die Leistung nicht vollständig erbracht wurde und der Verkäufer seine Pflicht in diesem Fall nicht erfüllt hat. 
  • Als Käufer haben Sie einen Anspruch auf Ersatz des Schaden. Weiterhin können Sie bei Nichterfüllung des Kaufvertrages von Ihren Pflichten zurücktreten und den Gegenstand nicht bezahlen. In diesem Fall müssen Sie nachweisen können, dass das Paket bzw. der Inhalt bereits vor dem Öffnen des Pakets kaputt oder beschädigt war (Lieferung nicht in dem vereinbarten Umfang! Verkäufer hat seine Pflicht damit nicht einwandfrei erfüllt!). Der Beweis der ordnungsgemäßen Verpackung oder der Beschädigung liegt hier eindeutig beim Empfänger.
  • In der Regel müssen Sie als Empfänger den Schaden bei der Anlieferung feststellen und sofort reklamieren bzw. die Annahme der Lieferung verweigern. Der Schaden muss offensichtlich sein. Nur in diesem Fall kann die Lieferung bzw. der Schaden dem Versender erstattet werden. 
  • Ist die Lieferung äußerlich im einwandfreien Zustand gewesen sein, aber die Sendung trotzdem kaputt, müssen Sie sich im Allgemeinen an den Versender wenden. Hier liegt natürlich auch die Beweispflicht bei Ihnen. Machen Sie in diesem Fall Fotos: von zerbrochenem Glas oder offensichtlichen Fehlern am Gerät (die nicht vertraglich festgehalten wurden).

Die Meldung eines Transportschadens ist etwas aufwendig und wird in der Regel auch etwas dauern, führt aber in vielen Fällen auch zur Erstattung bzw. zum Ersatz. Wie Sie sehen, gibt es mehrere Möglichkeiten.

    Teilen: