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Wo kann man Sozialstunden machen? - Anregungen

Sozialstunden können Sie in verschiedenen Einrichtungen ableisten.
Sozialstunden können Sie in verschiedenen Einrichtungen ableisten.
Nicht immer ist klar, wo Sozialstunden, die insbesondere im Jugendstrafrecht eingesetzt werden, gemacht werden können. Dabei gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, so dass garantiert jeder straffällige Jugendliche das Richtige für sich finden kann.

Wo können Sozialstunden abgeleistet werden?

In einem Urteil kann das Strafgericht entweder die allgemeine Verpflichtung zu Sozialstunden aussprechen oder eine bestimmte Richtung vorgeben und so entscheiden, ob Sie beispielsweise in einem Krankenhaus oder in einem Kindergarten arbeiten sollen. Einige Richter bestimmen auch direkt, in welcher konkreten Einrichtung die Maßnahme stattfinden soll.

Sofern Sie keine bestimmten Vorgaben vom Gericht erhalten haben, kann Ihnen auch die Jugendgerichtshilfe (beim Jugendamt) Antworten geben. Sie können sich entweder mit der Jugendgerichtshilfe in Verbindung setzen und sich über die Möglichkeiten an Ihrem Wohnort beraten lassen oder Sie gehen selbst auf die Suche nach einem Platz und präsentieren Ihrem Ansprechpartner beim Jugendamt Ihre Ideen. Zweiteres sollten Sie auf jeden Fall tun, um sicherzugehen, dass Ihnen die Stunden auch anerkannt werden.

Überlegen Sie sich, wo Sie Ihre Stärken und Ihre persönlichen Vorlieben am ehesten einbringen können.

Grundsätzlich können Sie Ihre Sozialstunden in Einrichtungen ableisten, die entweder ausschließlich gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig sind oder die öffentlich getragen und finanziert werden.

Das umfasst etwa Kindergärten, Altenheime, Behörden, Vereine, Krankenhäuser und gemeinnützige Organisationen. Verspüren Sie gar keine Neigung zu Pflegetätigkeiten, besteht vielerorts auch die Möglichkeit, sich in Natur- und Umweltschutzprojekten zu engagieren oder in karitativen Handwerksbetrieben zu arbeiten. In einigen Städten und Gemeinden sind vor allem städtisch geförderte Möbelbauprojekte beliebt.

Wie läuft die Bewerbung für Sozialstunden ab?

Wenn Sie eine Einrichtung gefunden haben, bei der Sie gerne Ihre Sozialstunden machen möchten, ist der nächste Schritt in der Regel die Erstellung einer formlosen Bewerbung. Hier sollten Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer angeben. Außerdem wird von vielen Einrichtungen ein kurzes Motivationsschreiben verlangt. Andere fordern von Ihnen auch, dass Sie knapp beschreiben, wofür Sie die Sozialstunden bekommen haben und wie viele Sie ableisten müssen.

Im Normalfall reicht es, wenn Sie diese Bewerbung per E-Mail schicken. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, können Sie vorher auch in der entsprechenden Einrichtung anrufen und direkt nachfragen, wie die Bewerbung abläuft.

 In den meisten Fällen werden Sie, wenn die Verantwortlichen von Ihrer Bewerbung überzeugt waren, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Hier ist es wichtig, einen guten Eindruck zu machen. Vermeiden Sie daher, Ihren Ärger über das Gerichtsurteil in diesem Gespräch zu thematisieren.

Der Arbeitgeber wird auf jeden Fall fragen, warum Sie Sozialstunden machen müssen. Hier ist es ratsam, Reue zu zeigen und von einem Fehler zu sprechen. Natürlich sollten Sie das auch so meinen.

Wenn die Einrichtung Ihnen dann die Möglichkeit gibt, die Sozialstunden abzuleisten, laufen die nächsten Schritte fast automatisch. Sie müssen nur dem Gericht melden, in welcher Einrichtung Sie die Sozialstunden ableisten. Das können Sie entweder schriftlich oder telefonisch erledigen.

Danach setzt sich das Gericht mit der von Ihnen ausgewählten Organisation in Verbindung. Die Einrichtung erhält anschließend ein Formular, in dem der Arbeitgeber Ihre Stunden aufschreibt. Haben Sie die Ihnen auferlegten Stunden abgeleistet, ist Ihre Strafe abgeglichen.

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