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"Wieviel darf ich steuerfrei dazuverdienen?"

Der Fiskus lässt sich auch ausbremsen.
Der Fiskus lässt sich auch ausbremsen. © Benjamin_Thorn / Pixelio
Nichts passiert hierzulande, ohne dass der Fiskus beteiligt wäre. Um sich nicht jegliche Motivation abtöten zu lassen, können Sie dennoch einige steuerliche Schlupflöcher nutzen und einiges dazuverdienen, natürlich völlig legal. Sie sollten wissen, wieviel davon steuerfrei bleibt, denn dies darf kein Geheimnis sein.

Die Frage,"wie viel darf ich steuerfrei dazuverdienen?", zielt darauf ab, wie Sie steuerpflichtigen Lohn möglichst vermeiden. Das Gesetz bietet hierzu selbst einige legale Möglichkeiten.

Der Steuerfreibetrag bestimmt, wie viel Einkommen Ihnen immer verbleibt

  • Zunächst müssen Sie wissen, dass Sie mit Ihrem Einkommen, egal aus welcher Quelle es stammt, steuerpflichtig werden, sobald Sie die steuerlichen Grundfreibeträge von 8004 € als Lediger und 16.008 € als Verheirateter überschreiten.
  • Sie können Ihr letztlich zu versteuerndes Einkommen dadurch reduzieren, dass Sie möglichst viele Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen produzieren.

So können Sie dazuverdienen

  • Im Übrigen können Sie nebenberuflich in einem gemeinnützigen Verein oder bei einer öffentlich-rechtlichen Institution bis zu 2100 € als Aufwandsentschädigung steuerfrei und sozialabgabenfrei dazuverdienen. Diesen Übungsleiterfreibetrag gibt es aber nur einmal, auch wenn Sie für mehrere Vereine aktiv sind.
  • Sind Sie nicht in diesem Sinne tätig, können Sie dennoch für Ihre ehrenamtliche Arbeit in einem gemeinnützigen Verein bis zu 500 € im Jahr steuerfrei dazuverdienen. Der Betrag steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie nicht das gesamte Jahr über, sondern nur kurze Zeit gemeinnützig für den Verein tätig waren.

Mit Betriebsausgabenpauschalen bleibt vieles steuerfrei

  • Auch als Tagesmutter können Sie steuerfrei einiges dazuverdienen, indem Sie die Betriebsausgabenpauschale nutzen. So können Sie bei der Betreuung eines Kindes ab 8 h Betreuungszeit 300 € im Monat pauschal als Betriebsausgaben geltend machen. Ist der zeitliche Aufwand geringer oder betreuen Sie mehrere Kinder, gelten wieder andere Pauschalen.
  • Sind Sie als Schriftsteller, Künstler oder Wissenschaftler tätig, stehen Ihnen als Betriebsausgabe 25 % Ihres Umsatzes, höchstens 614 € im Jahr, steuerfrei zu. Das Gleiche gilt wenn Sie als Lehrer, Vortragender oder Prüfer tätig sind oder Nachhilfeunterricht erteilen.

Es darf auch sonntags, feiertags oder nachts gearbeitet werden

  • Nutzen Sie die Möglichkeiten der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Die dafür vom Arbeitgeber gezahlten Zuschläge sind weitgehend steuerfrei. So bleiben beispielsweise die für Ihre Arbeit an einem allgemeinen Feiertag bis zu 125 % in Bezug auf Ihren Stundengrundlohn von maximal 50 € gezahlter Zuschläge steuerfrei.
  • Arbeiten Sie geringfügig beschäftigt in einem Mini- oder 400-€-Job, versteuert Ihr Arbeitgeber den Lohn mit 2 % pauschal und Sie erhalten Ihrem Lohn brutto für netto.
  • Kaufen Sie eine Immobilie, können Sie diese sanieren und wertsteigernd steuerfrei verkaufen, sofern Sie diese seit dem Kauf ununterbrochen selbst oder im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren selbst darin gewohnt haben. Vermieten Sie die Immobilie, müssen Sie eine Spekulationsfrist von zehn Jahren einhalten.

Sie können auch ohne Arbeit Steuern sparen

  • Sie können sich die Frage, wie viel darf ich dazuverdienen, auch schenken, wenn Sie Ihren Lebenspartner heiraten und bei der Berechnung Ihrer beider Einkommenssteuern den steuervergünstigten Splittingtarif nutzen. 
  • Achten Sie darauf, dass auf Ihrer Lohnsteuerkarte die richtige Steuerklasse eingetragen ist, und nutzen Sie die Möglichkeit von Freibeträgen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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