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Zweiteinkommen steuerfrei?- Wichtige Informationen

Mit einem steuerfreien Zweiteinkommen bessern Sie Ihr Budget auf.
Mit einem steuerfreien Zweiteinkommen bessern Sie Ihr Budget auf. © Thorben_Wengert / Pixelio
Alle Ihre Einnahmen aus einem Zweiteinkommen müssen Sie natürlich dem Finanzamt gegenüber angeben. Tatsächlich steuerpflichtig sind jedoch nicht alle Verdienste. Erfahren Sie hier, wieviel Sie mit einem Nebenjob steuerfrei hinzuverdienen können, je nachdem, ob Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger nebenberuflich tätig sind.

Zweiteinkommen als Arbeitnehmer

  • Wenn Sie als Arbeitnehmer neben Ihrer Haupttätigkeit ein Zweiteinkommen erzielen möchten, brauchen Sie die Genehmigung Ihres Arbeitgebers.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt, da Ihre Hauptbeschäftigung nicht unter Ihrem Nebenjob leidet, können Sie 400 € monatlich steuerfrei und ohne Sozialversicherungspflicht hinzuverdienen.
  • Auch mit Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld, darf der durchschnittliche Verdienst von 400 € pro Monat auf das Jahr gerechnet nicht überschritten werden. Schwankungen von Monat zu Monat können Sie allerdings ausgleichen. Solange Sie im Jahr nicht mehr als 4.800 € einnehmen, sind Sie steuerlich im sicheren Bereich.
  • Natürlich dürfen Sie bei entsprechender Erlaubnis Ihres Hauptarbeitgebers auch mehr im Zweitjob verdienen, bei über 400 € sind die Einkünfte jedoch steuerpflichtig und Sie brauchen dann eine zweite Lohnsteuerkarte. Da die Einkünfte aus dem Zweiteinkommen in Steuerklasse 5 besteuert werden, lohnt sich hier der Arbeitsaufwand im Verhältnis zum Einkommen oftmals nicht mehr.

Steuerfrei hinzuverdienen als Rentner oder Arbeitsloser

  • Wenn Sie Rentner mit voller Altersrente sind, dürfen Sie ebenso wie ein Arbeitnehmer bis zu 400 € monatlich als Zweiteinkommen steuerfrei erzielen und brauchen keine zeitlichen Grenzen zu beachten. Einschränkungen, nicht nur hinsichtlich der Verdienstgrenzen, sondern auch des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit können dagegen für Bezieher von Teilrenten gelten.
  • Als Arbeitslosengeldempfänger (ALG I) können Sie neben den Sozialleistungen steuerfrei und ohne Abzüge 165 € hinzuverdienen, dagegen ist der Freibetrag für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) auf 100 € beschränkt. Achten Sie jeweils darauf, die zulässige Höchststundenzahl pro Woche nicht zu überschreiten.

Selbstständige oder freiberufliche Nebentätigkeit

  • Wenn Sie im Nebenberuf einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen möchten, hängen Ihre steuerfreien Verdienstmöglichkeiten entscheidend von Ihren absetzbaren betrieblichen Ausgaben ab.
  • Sie müssen einmal jährlich eine Einnahmenüberschussrechnung abgeben und darin sowohl Ihre Einnahmen, als auch Betriebsausgaben angeben. Für einige Berufsgruppen gelten pauschale Absatzmöglichkeiten, so zum Beispiel für Journalisten und Schriftsteller, die 30 % Ihrer Einnahmen pauschal als Ausgaben geltend machen können. Aber auch wenn Sie die tatsächlichen Ausgaben angeben und von allen zur Verfügung stehenden Abschreibungsmöglichkeiten Gebrauch machen, bleiben im Ergebnis zumeist erheblich höhere Beträge steuerfrei als 400 € monatlich.

Überlegen Sie sich genau, bis zu welcher Verdienstgrenze sich das Zweiteinkommen für Sie wirklich auszahlt. Treten Sie im Zweifel etwas kürzer, anstatt sich später über Nachteile zu ärgern!

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