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Nebenverdienst versteuern - so machen Sie es richtig

Nebenverdienst muss man versteuern.
Nebenverdienst muss man versteuern.
Es kommt immer häufiger vor, dass Menschen mehr als eine Arbeitsstelle annehmen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Ein Großteil der arbeitenden Bevölkerung erhält für ihre Tätigkeiten noch nicht einmal einen Mindestlohn, sodass es für diese Menschen wichtig ist, ihr Einkommen über Zweitverdienste aufzustocken. Nebenverdieste kann man in fast allen Bereichen ausüben. Das Thema „Steuern“ ist in Deutschland in aller Munde und auch beim Nebenverdienst, der eventuell versteuert werden muss, ein wichtiger Aspekt. Hier sollte man sicher gehen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

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  • Nebenjob

Was ist ein Nebenverdienst und wie versteuert man ihn?

Man spricht von einem Nebenverdienst, wenn neben der hauptberuflichen Tätigkeit mindestens einer weiteren Arbeit zum Gelderwerb nachgegangen wird. Nebenjobs können auf verschiedenste Art und Weise ausgeübt werden.

  1. So gibt es zum Beispiel den klassischen Minijob auch als 400 € Job bekannt. Diese Art von Nebenverdienst darf in Deutschland jeder Arbeitnehmer ausüben. Hier zahlt nur der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben. In diesen sind Krankenversicherung, Rentenversicherung sowie Lohnsteuer enthalten. Durch Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld kann die 400-€-Grenze überschritten werden. Diese Einnahmen werden dann vom Arbeitnehmer versteuert.
  2. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten zählen zu den Nebentätigkeiten. Wenn mit dem Ehrenamt keine Einkunftserzielungsabsicht verbunden ist, dann sind die gezahlten Beträge bis 500,00 € jährlich steuerfrei.
  3. Bei einer Tätigkeit in einem anerkannten gemeinnützigen Verein, bei kirchlichen oder mildtätigen Institutionen sind Einnahmen von jährlich 2.100,00 € steuerfrei, wenn die Zahlung in Form einer Aufwandsentschädigung geleistet wird.
  4. Es besteht auch die Möglichkeit mit einer nebenberuflichen Selbständigkeit Geld hinzuzuverdienen. Meist müssen diese Einkünfte nicht versteuert gezahlt werden. Das macht diese Art von Nebenverdienst äußerst attraktiv. Wenn der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit nach Abzug aller Betriebsausgaben 410,00 € übersteigt, muss dieser Betrag versteuert werden. Bei der Einkommensteuererklärung ist eine nebenberufliche Selbständigkeit zwingend anzugeben. Verluste können hier Steuer mindernd wirken, da das Finanzamt die Verluste mit den Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit verrechnet, sodass die Steuerlast sinkt.
  5. Liegt man über den Einkommensgrenzen, muss das Einkommen versteuert werden. Bei Nichtselbständigen wird der Arbeitgeber immer eine zweite Lohnsteuerkarte verlangen und den Arbeitnehmer nach Steuerklasse VI abrechnen. Diese Einnahmen sind bei der Einkommensteuererklärung anzugeben.
  6. Bezieher von Arbeitslosengeld oder Hartz IV müssen ihren Nebenverdienst immer beim Amt melden. Dort werden die Grenzen geprüft und die Geldbeträge auf die Sozialleistungen angerechnet.
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