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Wie groß darf ein Gartenhaus sein?

Die erlaubte Größe eines Gartenhauses ist in den Bundesländern unterschiedlich.
Die erlaubte Größe eines Gartenhauses ist in den Bundesländern unterschiedlich.
Verschiedene Gesetze regeln, wie groß ein Gartenhaus sein darf, damit Sie keine Genehmigung für den Bau benötigen. Die Vorschriften sind kompliziert.

Wie groß ein genehmigungsfreies Haus sein darf

Zwei unterschiedliche Gesetze regeln in Deutschland, was Sie auf einem Grundstück ohne Genehmigung bauen dürfen. Die Landesbauordnungen (LBO) und das Bundeskleingartengesetz sind ausschlaggebend, wie groß en Haus sein darf, damit es keine Baugenehmigung braucht.

  • Laut Bundeskleingartengesetz darf die Grundfläche des Hauses inklusive einer überdachten Terrasse 24 Quadratmeter betragen.
  • Nach dem Baurecht der Länder ist je nach Land eine Größe von 30 bis 75 Kubikmetern erlaubt.
  • Die Berechnung des umbauten Raumes ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt.
  • Es kann sein, dass nur Gartenhäuser die an ein Haus anschließen genehmigungsfrei sind.
  • In der Regel ist ein Abstand von drei Metern zu den Grundstückgrenzen einzuhalten.
  • Im Einzelfall ist eine Grenzbebauung möglich.

Das Kleingartengesetz und einige Bauordnungen schreiben vor, dass das Haus nicht zum Wohnen geeignet sein darf (keine Küche, kein Bad).

Bebauungsplan der Gemeinden und sonstige Regeln

Erkundigen Sie sich vor dem Kauf oder vor Beginn des Planens unbedingt bei Ihrer Gemeinde und schauen Sie sich den Bebauungsplan an. In einigen Landesbauordnungen gibt es unterschiedliche Vorschriften für bebaute und unbebaute Gebiete. In Baden-Württemberg beispielsweise darf ein Haus im Baugebiet eine Größe von 40 Kubikmeter haben. Auf Freiflächen sind nur 20 Kubikmeter erlaubt.

Die meisten Länder machen keinen Unterschied zwischen einem Geräteschuppen und einem Gartenhaus, sofern dieses nicht zu Wohnzwecken geeignet ist. Ein kleines Häuschen, das mit einer Küche, Toilette und Bad ausgestattet ist, muss fast immer genehmigt werden. Es handelt sich um Wohnraum und unterliegt anderen Vorschriften. Hier ist unter Umständen die Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten.

Ein dauerhaftes Fundament ist bei einem Gartenhaus ebenfalls problematisch. Die Gesetze sehen in der Regel vor, dass es sich um ein jederzeit entfernbares Gebäude handeln muss.

Erst fragen, dann Kaufen

Sofern Sie ein Gartenhaus in einer Kleingartenkolonie errichten wollen, genügt es, mit dem Vorstand des zuständigen Vereins zu sprechen. Die meisten Vereine haben Pläne oder genaue Vorgaben, welches Haus Sie bauen dürfen.

Soll das Häuschen im eigenen Garten oder auf einer Freifläche stehen, entscheiden Sie sich am Besten für ein Bausatzhaus. Suchen Sie gezielt nach einem Gartenhaus, das den Vorschriften der jeweiligen Bauordnung entspricht. 

Lassen sich alle Unterlagen über dieses Haus geben, vor allen Dingen eine Skizze mit Maßen. Bei einem Eigenbau fertigen Sie eine solche selber an.

Vereinbaren Sie mit einem Mitarbeiter der unteren Baubehörde Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung einen Termin. Legen Sie die Unterlagen vor. Dieser teilt Ihnen mit, ob Sie für das Haus eine Baugenehmigung benötigen und was Sie eventuell beachten müssen.

Sollte das gewünschte Haus einer Genehmigung bedürfen, erkundigen Sie sich, welche Unterlagen Sie für einen Bauantrag vorlegen müssen. Die meisten Hersteller von Gartenhäusern haben vorgefertigte Unterlagen, um einen solchen Antrag einzureichen. Je nach Einzelfall benötigen Sie zusätzlich die Zustimmung Ihrer Nachbarn.

Kaufen Sie das Haus erst, wenn Ihnen die Genehmigung der Behörde vorliegt. Beginnen Sie auf keinen Fall mit dem Bau, bevor Sie diese haben.

Da es keine eindeutigen Regelungen gibt, wie groß ein genehmigungsfreies Haus sein darf, müssen Sie sich grundsätzlich nach den erlaubten Maßen erkundigen. Eine einfache Vorschrift, der Sie Höhe, Breite und Länge des Bauwerks entnehmen können, finden Sie in keinem Bundesland.

 

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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