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Gartenhäuser aus Stein - diese Bauvorschriften sollten Sie beachten

Ein Gartenhaus kann sehr praktisch sein.
Ein Gartenhaus kann sehr praktisch sein.
Nicht nur zur Unterbringung von Gartengeräten, sondern auch für manche gemütliche Runde lassen sich Gartenhäuser aus Stein nutzen. Welche Vorschriften Sie bei der Errichtung eines solchen massiven Gartenhauses beachten müssen, ist jedoch von Bundesland zu Bundesland und zum Teil auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

In massiven Gartenhäusern aus Stein lässt sich manch gemütlicher Abend verbringen - und das nicht nur im Sommer. Allerdings sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde vorher darüber informieren, ob für das Gebiet, in dem Sie das Gartenhaus planen, ein Bebauungsplan vorhanden ist.

Baugenehmigungen für Gartenhäuser

  • Welche Bauvorschriften Sie bei der Errichtung von Gartenhäusern aus Stein einzuhalten haben, ist in den Landesbauordnungen geregelt. Diese variieren allerdings von Bundesland zu Bundesland.
  • Entscheidend kann es zudem sein, ob es in dem Gebiet, in dem Sie das Gartenhaus planen, einen gültigen Bebauungsplan gibt.
  • Gem. § 67 Abs. 1 der Landesbauordnung NRW brauchen Sie zum Beispiel selbst bei der Errichtung eines Wohngebäudes mittlerer und geringer Höhe keine Baugenehmigung, wenn Ihr Bauvorhaben "den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht", die Erschließung des Grundstücks gesichert ist und die zuständige Gemeinde nicht spätestens einen Monat nach Einreichung der Bauvorlagen erklärt, dass sie das Genehmigungsverfahren durchführen will.
  • In den Landesbauordnungen ist jeweils auch geregelt, wann Sie von vornherein keine Baugenehmigung brauchen. Dies gilt in NRW beispielsweise dann, wenn Sie eine Gartenlaube in einer Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz errichten wollen.
  • In diesem Fall kann es allerdings wichtig sein, die Satzung des jeweiligen Kleingartenvereins zu beachten. Hier werden meist gesonderte Ausführungen zur Errichtung der Gartenlauben gemacht und es wird meist vorgeschrieben, welche Größe diese höchstens haben dürfen.

Anlagen aus Stein errichten

  • Wer ein größeres Gartenhaus aus Stein errichtet, gerät eher in Versuchung, dieses wie ein normales, kleines Wohnhaus zu betrachten und auch entsprechend einrichten zu wollen. 
  • Gerade bei einem Gartenhaus, das Sie in einer Kleingartenanlage errichten, sollten Sie allerdings beachten, dass dort oft nur bestimmte Toilettenanlagen zulässig sind.
  • Je nachdem, wo Sie Ihr Gartenhaus errichten, kann auch die Einhaltung von Abstandsflächen wichtig werden. Auch diese Regelungen finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen, in NRW zum Beispiel in § 6 der Landesbauordnung. Welche Abstandsfläche im Einzelnen zu beachten ist, richtet sich dabei u.a. nach der Höhe des errichteten Gebäudes.

Wenn Sie ein Gartenhaus aus Stein errichten wollen, dann müssen Sie dafür unter Umständen eine Baugenehmigung beantragen. Leichter wird es, wenn das Gartenhaus in einer Kleingartenanlage errichtet werden soll. Hier müssen Sie dann allerdings die jeweiligen Vorschriften in der Satzung des Kleingartenvereins beachten.

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