Wenn es erst einmal zu einem Wasserschaden in der Mietwohnung gekommen ist, wird es meist sehr teuer. Daher sollten Sie sich im Vorfeld gegen einen solchen Schaden schützen. Bei solchen Wasserschäden ist die Ursache von ausschlaggebender Bedeutung. War es Eigenverschulden, oder z.B. Materialermüdung ? Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn beide Schadensfälle abgedeckt sind.
- 08.12.2010 Günther Burbach
Was Sie benötigen
- private Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
Wasserschaden durch Materialversagen
- Zu den Klassikern des Materialversagens bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung zählt wohl der Rohrbruch, zumeist hervorgerufen durch alte Wasserleitungen in Altbauten. Er kann allerdings auch durch falsche Rohre bei Neubauten vorkommen, hierbei wurde der Rohrdurchmesser zu klein gewählt, und der hohe Wasserdruck zerstört schnell schon einmal eine Rohrverbindung.
- Bei solchen Schäden sollten Sie umgehend den Vermieter informieren, denn hier greift die Wohngebäude-Versicherung des Vermieters. Sie haben eigentlich nichts weiter zu tun als Ihren Schaden anzugeben und vorhandene Rechnungen der zu Schaden gekommenen Gegenstände vorzulegen. In diesem Fall muss Ihnen die Versicherung des Vermieters den Wasserschaden in Ihrer Mietwohnung ersetzen. Anders sieht es da aus, wenn Sie z.B. ein Aquarium in Ihrer Mietwohnung betreiben. Sollte es durch einen Materialfehler zu einer Wohnungsflutung kommen, ist nicht mehr die Versicherung des Vermieters in der Pflicht sondern Ihre eigene, speziell Ihre Hausratversicherung.
- Eine Hausratversicherung ist z.B. bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung sinnvoll und auch finanziell noch zu stemmen Sie tritt ein bei Schäden, die Ihre Wohnungseinrichtung betreffen. Versicherungsvertreter erklären es immer so: Wenn Sie Ihre Wohnung wie einen nach einer Seite offenen Pappkarton nehmen und einfach umdrehen, ist alles, was dann rausfällt, Sache der Hausratversicherung.
- Wenn Sie nun eine Hausratversicherung ohne Eigenbeteiligung abgeschlossen haben, wird der Wasserschaden durch Ihr Aquarium ebenfalls voll gezahlt werden. Anders sieht es da aus, wenn Sie den Wasserschaden in Ihrer Mietwohnung selbst verursacht haben, also ein Selbstverschulden vorliegt. Bei dieser Art von Schäden greift weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung des Vermieters, hier müssten Sie eigentlich selbst für den Schaden aufkommen. Aber auch für solche Fäle gibt es einen Schutz, nämlich die private Haftpflichtversicherung.
Schäden in der Mietwohnung, die durch Eigenverschulden auftreten
- Sollten Sie z.B. bei Renovierungsarbeiten ein Wasserrohr zerstören oder beschädigen, sodass ein Wasserschaden in Ihrer Mietwohnung entsteht, gibt es noch die private Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung tritt für den Schaden ein, den Sie selbst verursacht haben. Ein Wasserschaden in Ihrer Mietwohnung, ausgelöst durch selbst vorgenommene Renovierungsarbeiten muss die Versicherung, falls es in der Police nicht anders vermerkt ist, übernehmen.
- Sie müssen einen Schadensbericht an die Versicherung schicken, und häufig schickt die Versicherung noch einen Gutachter, der den Wasserschaden aufnimmt. Sollten Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, wird Ihr Schaden in den meisten Fällen schnell reguliert.
- Wenn Sie die private Haftpflichtversicherung ohne eigene Beteiligung abgeschlossen haben, werden Sie auch in diesem Fall von Wasserschaden in Ihrer Mietwohnung nichts zahlen müssen.