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Umsatzsteuerkorrektur berechnen

Eine korrekte Buchhaltung erleichtert die Umsatzsteuerkorrektur.
Eine korrekte Buchhaltung erleichtert die Umsatzsteuerkorrektur.
Zahlungen von Ein- und Ausgangsrechnungen unter Abzug von Skonto führen zu einer nachträglichen Veränderung der Berechnungsgründe für die Umsatzsteuer und Vorsteuer. Ebenso machen Rücksendungen für reklamierte Waren eine Umsatzsteuerkorrektur erforderlich. Sorgen Sie stets für eine gewissenhaft abgegebene Umsatzsteuervoranmeldung. Und erfüllen Sie mit einer korrekten Buchhaltung Ihre steuerlichen Pflichten. Damit vermeiden Sie eine ungerechtfertigte Strafverfolgung. Besondere Aufmerksamkeit müssen Sie als Unternehmer und Abnehmer von Waren dem sogenannten innergemeinschaftlichen Handel schenken. Die Gefahren umsatzsteuerfreier Waren durch deutsche Importeure sollten Ihnen bekannt sein.

Umsatzsteuerkorrektur im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Egal, ob Sie Zahlungen aufgrund ausgestellter Ein- oder Ausgangsrechnungen mit Skontoabzug verbuchen oder Sie eine Insolvenzandrohung seitens eines Kunden erfahren: Mit dem richtigen Buchungssatz bringen Sie Ihre Finanzbuchhaltung wieder auf den aktuellen Stand. Dies verlangt eine korrekte Ermittlung und Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung oder die jährliche EÜR an das Finanzamt.

  • Stellen Sie als Unternehmen nach Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Doppelbuchung von Eingangs- oder Ausgangsrechnungen fest, müssen Sie die Umsatzsteuer korrigieren. Sie haben entweder zu viel Vorsteuer oder einen zu hohen Betrag an Umsatzsteuer gebucht.
  • Die meisten Unternehmen unterliegen nach dem Steuergesetz der Sollversteuerung. Die Umsatzsteuer entsteht bereits mit Ausführung der Lieferung und Leistung. Sie ist bereits an das Finanzamt zu entrichten, bevor das Entgelt einschließlich der Umsatzsteuer auf dem Firmenkonto eingeht.
  • Betrachten Sie eine Forderung als uneinbringlich, können Sie wie in Fällen der nachträglichen Berichtigung von Rechnungsbeträgen verfahren (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Die Umsatzsteuer ist entsprechend zu korrigieren. Dies führt zu einer Erstattung in der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung. Auch Verrechnungen mit den künftigen Zahlungen sind möglich.
  • Verbuchte Ausgangsrechnungen durch Warenrücknahmen und Veränderungen wegen Mängelanzeigen führen zu einer Korrekturverpflichtung.
  • Hat ein kleineres Unternehmen die Ist-Versteuerung gewählt, verbucht es seine Erlöse nach Zahlungseingang. Grundlage für diese Wahlmöglichkeit besteht bei Vorjahres-Umsatz unter 500 000 Euro und für nicht buchführungspflichtige Betriebe. Bei der Ist-Versteuerung ist für die Besteuerung die Vereinnahmung eines tatsächlichen Entgelts entscheidend. Die Zahlung von Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem das Entgelt eingegangen ist.
  • Die Ist-Versteuerung ist buchhalterisch eine erhebliche Vereinfachung.
  • Wird durch ein bekannt gewordenes Insolvenzverfahren bei einem Kunden die Forderung als uneinbringlich angesehen, müssen Sie den endgültige Forderungsausfall nicht abwarten. Die Umsatzsteuer kann bereits dann korrigiert werden.
  • Spätere Zahlungseingänge im Rahmen eines Insolvenzverfahrens verpflichten zu einer erneuten Verbuchung.

Umsatzsteuerkorrektur berechnen - Beispiel-Buchungssätze

Preisnachlässe nach Rechnungstellung vermindern die Umsatzerlöse und den Umsatzsteuerbetrag. Die bereits gebuchte Umsatzsteuer erweist sich nachträglich als zu hoch. Die bisher in der Buchhaltung erfasste Umsatzsteuer (Buchung der Ausgangsrechnung an Firma Mustermann) muss korrigiert werden.

  • Beispiel: Ursprünglicher Rechnungsbetrag an Mustermann 2 000 Euro zuzüglich 19% Umsatzsteuer (380,00 Euro) = Rechnungsbetrag 2 380,00 Euro.

    Ursprüngliche Verbuchung:
    Mustermann (Forderung)    2 380,00

           An                                                      Umsatzerlöse  2 000,00
                                                                     Umsatzsteuer    380,00

  • Die Firma Mustermann stellt nachträglich einen Materialfehler an der Lieferung fest und bittet um Reduzierung des Rechnungsbetrages. Andernfalls erfolgt die gesamte Warenrücksendung oder eine Teil-Gutschrift.
  • Durch eine Gutschrift an Mustermann erlischt der Forderungsbetrag. Sie müssen die getätigten Buchungen rückgängig machen. Auf der jeweils anderen Kontenseite erfolgt eine Korrekturbuchung:

    Verbuchung einer Warenrücknahme:

    Umsatzerlöse          2 000,00
    Umsatzsteuer            380,00
    An                                             Forderungskonto Mustermann A.  2 380,00

 

Mit dieser Korrektur auf der jeweils anderen Kontenseite sind die Forderungen an Mustermann, die Umsatzerlöse und die Umsatzsteuer auf „null“ gestellt. Ein Warenkonto wird hier nicht angesprochen.

Beispiel Preisnachlass an Firma Mustermann in Höhe von 300,00 Euro:

Da sich hier die Umsatzerlöse vermindern, vermindert sich auch der Umsatzsteuerbetrag.

  • (2 000,00 Euro abz. 300,00 Euro = 1 700 Euro). Es muss berichtigt werden. Mustermann muss nur 19% aus 1 700 Euro bezahlen – also nur 323,00 Euro.
  • Die erfasste Umsatzsteuer (Buchung der Ausgangsrechnung) ist nun um 57 Euro (380,00 – 323,00 Euro) zu hoch.
  • Die neue Forderung an Mustermann beträgt nun 2 023,00 (1 700 + 323) und ist um 375,00 Euro (2 380 EUR – 2 023,00 Euro) zu hoch verbucht. Sie müssen eine Umsatzsteuerkorrektur machen.

    Verbuchung:

    Umsatzerlöse      300,00
    Umsatzsteuer        57,00

    An                                           Forderungskonto Mustermann   357,00 Euro
     
  • Manche Unternehmen erfassen die Minderung der Umsatzerlöse nicht direkt auf dem Konto „Umsatzerlöse“, sondern sammeln alle Erlösminderungen auf einem gesonderten Konto -  einem Unterkonto der Umsatzerlöse. Es wird mit „Erlösberichtigungen“ bezeichnet.
  • Hier wird auf derselben Kontenseite gebucht wie auf „Umsatzerlöse“. Spätestens am Ende des Geschäftsjahres muss der Saldo der Unterkonten auf sein jeweiliges Hauptbuchkonto umgebucht werden.
  • Preisminderungen von Lieferanten führen zu einer Korrektur der Verbindlichkeiten und der gebuchten Vorsteuer. Durch Buchung auf der jeweils anderen Kontenseite erfolgt die Korrekturbuchung. Angesprochen werden hier die Konten-Verbindlichkeiten, Warenaufwand und gebuchte Vorsteuer.
  • Erfolgt ein Zahlungseingang unter Abzug von Skonto (Ursprünglicher Re.-Betrag 1 190,00 Euro abzüglich 2% Skonto 23,80 Euro mit einem Überweisungsbetrag von 1 166,20 Euro, dann müssten folgende Verbuchungen erfolgen:

    Bank                      1 166,20
    Umsatzerlöse              20,00
    Umsatzsteuer               3,80

    An Mustermann B.                                              1 190,00                              

Strategien zur Vermeidung ungerechtfertigter Strafverfolgung

Zur Vermeidung ungerechtfertigter Strafverfolgung sollten Sie beim Warenbezug von unbekannten Lieferanten besonders achtsam sein. Betrachten Sie Produkte besonders kritisch, die noch nicht lange am Markt sind.

  • Sie könnten an einer Umsatzsteuerhinterziehung unbeabsichtigt beteiligt werden. Vor dem ersten Geschäftskontakt ist es ratsam, einen Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung sowie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern.
  • Der sogenannte innergemeinschaftliche Handel versetzt deutsche Importeure von Waren aus einem EU-Mitgliedschaftsland in die Lage, diese umsatzsteuerfrei zu importieren. Verkaufen Sie als Unternehmen an deutsche Abnehmer, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer abzuführen. Dies Besteuerung erhöht die Ware um die jeweils aktuellen Mehrwertsteuersätze.

Falschbuchungen sind stets zu korrigieren. Andenfalls besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung.

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