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Unterschied von Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer einfach erklärt

Auf alle Waren wird Mehrwertsteuer erhoben.
Auf alle Waren wird Mehrwertsteuer erhoben.
Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, mit der jeder Verbraucher täglich konfrontiert wird. Sie wird auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben, die man täglich in Anspruch nimmt. Welche gesetzlichen Grundlagen es für die Mehrwertsteuer gibt, und worin der Unterschied zur Umsatzsteuer besteht, lesen Sie in diesem Artikel.

Die Umsatzsteuer ist gesetzlich verankert

  • Die gewerblichen Umsätze, die in Deutschland der Umsatzsteuer unterliegen, sind in § 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) geregelt.
  • Dieser Steuer unterliegen hiernach u.a. Warenlieferungen und sonstige Dienstleistungen, die von Unternehmen innerhalb Deutschlands gegen Entgelt ausgeführt werden.
  • Die Berechnungsgrundlage ist immer der Verkaufserlös des Unternehmers - unabhängig davon, ob es sich um Waren oder Dienstleistungen handelt.
  • Die Höhe der Steuersätze sind in § 12 UStG geregelt. Der Regelsteuersatz beträgt derzeit 19 % der Bemessungsgrundlage - also des Verkaufserlöses. Im Unterschied hierzu gilt für bestimmte, in § 12 (2) UStG abschließend aufgelisteten Umsätze ein niedrigerer Umsatzsteuersatz von 7%. So werden z.B. Lebensmittel, Bücher oder Hotelübernachtungen ermäßigt versteuert.
  • Auf der Rechnung des Unternehmers an den Kunden wird also zu dem Verkaufserlös der Waren die zu zahlende Umsatzsteuer hinzugerechnet. Beides zusammen ergibt den Bruttobetrag der Rechnung. Wird der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer ausgewiesen, so spricht man vom Nettobetrag der Rechnung.
  • Der Kunde muss in jedem Fall den Bruttobetrag der Rechnung an den Unternehmer zahlen. Der Unternehmer führt im Anschluß die so erhaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Weil der Steuerschuldner und der wirtschaftlich Belastete bei der Umsatzsteuer nicht identisch sind, bezeichnet man die Umsatzsteuer auch als indirekte Steuer.

Es gibt einen Unterschied zur Mehrwertsteuer

  • Der Begriff Mehrwertsteuer ist im täglichen Sprachgebrauch häufiger anzutreffen als der Begriff der Umsatzsteuer. Beide Begriffe bezeichnen jedoch grundsätzlich denselben Sachverhalt, der in dem vorherigen Absatz beschrieben wurde.
  • Der Unterschied verbirgt sich im Detail, nämlich konkret, wenn es in der Produktionskette Zwischenverkäufer gibt.
  • Auch ein Händler muss Umsatzsteuer auf die Ware zahlen, die er beim Produzenten zum Einkaufspreis erworben hat, wobei der Produzent als Steuerschuldner die erhaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgibt.
  • Verkauft nun der Händler die Ware zu einem höheren Preis an den Endkunden, so muss der Endkunde die Umsatzsteuer zusammen mit dem Verkaufspreis an den Händler zahlen.
  • Der Händler wiederum gibt nun die erhaltene Umsatzsteuer nicht in voller Höhe an das Finanzamt weiter, sondern verrechnet die seinerseits an den Produzenten gezahlte Umsatzsteuer. Diese sogenannte Vorsteuer wird von der Umsatzsteuerschuld abgezogen, sodass nur die Differenz an das Finanzamt abzuführen ist.
  • Somit ist sichergestellt, dass jeder Beteiligte der Produktionskette nur den von ihm geschaffenen (Mehr-)Wert zu versteuern hat. Die Summe der von den Beteiligten zu zahlenden Umsatzsteuerbeträge entspricht immer genau der durch den Endkunden zu zahlenden Mehrwertsteuer.
  • Für den Endkunden besteht also kein Unterschied zwischen der Umsatz- und Mehrwertsteuer, da sich beide auf den gesamten Verkaufserlös der Waren beziehen.

Manche Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit

  • Die nicht steuerbaren Umsätze sind ebenfalls per Gesetz geregelt. Diese Ausnahmen werden abschließend in Abschnitt II des Umsatzsteuergesetzes (§ 4 - § 9 USt) aufgeführt.
  • So ist beispielsweise der Kauf von Briefmarken nicht umsatzsteuerpflichtig. Auch für Seminare, die der beruflichen Qualifikation dienen, entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuer.
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