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Testament erstellen - so formulieren Sie Ihren letzten Willen

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Erstellen Sie Ihr Testament selbst!
Erstellen Sie Ihr Testament selbst!
Sein Testament sollte jeder erstellen, der Vermögen hinterlässt. Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihr Testament. Sie sollten unbedingt auf einige formelle und materielle Anforderungen achten. Nicht jedes Testament ist wirksam.

Was Sie benötigen

  • Vermögen
  • Erben

So erstellen Sie Ihr Testament

  • Jeder kann sein Testament selbst erstellen. Sie können zwar nicht den gesetzlichen Pflichtteil ausschließen und umverteilen, Sie können jedoch bestimmen wen Sie mehr begünstigen in Ihrem letzten Willen.
  • Wer sein Testament erstellt, muss zuerst frei von Willensmängeln sein. Schreiben Sie Ihr Testament frühzeitig, wenn Sie im vollen Besitz Ihrer geistigen Fähigkeiten sind.
  • Überlegen Sie detailliert wer was von Ihnen erben soll und erstellen Sie danach Ihr Testament. Sie können sich hierzu jede Menge Zeit lassen, ausschlaggebend sollte immer eine reifliche Überlegung und kein Spontanimpuls sein. Sie wollen Ihr Testament ja sicherlich nicht jedes Jahr neu schreiben.
  • Sie müssen Ihr Testament unbedingt selbst eigenhändig und handschriftlich verfassen. Dies ist wichtig, damit der Verfasser bestimmt werden kann. Formulieren Sie eine Liste, in der Sie festhalten, welche Erben Sie wie begünstigen. So strukturieren Sie Ihre Gedanken.
  • Es ist sehr wichtig, dass Sie auf jeder Seite das Datum und den Ort vermerken. Dies ist bei Anfechtungen immer sehr relevant.
  • Überlegen Sie sich später eine andere Begünstigtreihenfolge, so erstellen Sie sich einfach ein neues Testament und versehen es mit dem aktuellen Datum, so kann jeder nachvollziehen, welches gültig ist.
  • Abschließend müssen Sie jede Seite Ihres Testaments unterzeichnen.
  • Bewahren Sie Ihr Testament gut auf und erzählen Sie mindestens einer vertrauten Person, wo Sie es aufbewahren. Sie können Ihr Testament auch bei einem Notar hinterlegen.

Wissenswertes über das Testament

  • Sie sollten wissen, dass ein Testament, das den Formanforderungen nicht genügt, nichtig ist. In diesen Fällen tritt die gesetzliche Erbreihenfolge ein.
  • Die Person, die Ihr Testament nach dem Tod findet, bzw. weiß, wo Sie es aufbewahren, muss es dem Nachlassgericht aushändigen. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass dies nicht eintritt. Sicherheitshalber können Sie Ihr Testament schon vorab zum Nachlassgericht oder zu einem Notar geben. Dies löst allerdings Kosten aus, die Sie vermeiden können, wenn Sie Ihr Testament selbst erstellen und aufbewahren.
  • Wer sein Testament nicht selbst erstellen will, kann es bei einem Notar verfassen lassen. Dann muss es nicht handschriftlich sein, da es vom Notar beglaubigt und aufbewahrt wird.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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