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Muss ein Testament beglaubigt werden? - So verfassen Sie ein gültiges Testament handschriftlich

Eine einfache Unterschrift reicht für das Testament.
Eine einfache Unterschrift reicht für das Testament.
Es kommt gar nicht darauf an, ob Sie viel oder wenig zu vererben haben. Ein Testament ist eine sinnvolle Regelung Ihrer Angelegenheiten. Es gibt mehrere Formen, in denen Testamente abgefasst werden. Sie werden beglaubigt, vor dem Notar errichtet oder handschriftlich verfasst. Entscheiden Sie, welche Form Ihnen ausreicht.

Was Sie benötigen:

  • Papier
  • Kugelschreiber
  • Füller

Beglaubigt oder nicht - das muss in ein Testament

  • Ein Testament ist eine Erklärung, mit der Sie die Verteilung Ihres Besitzes nach Ihrem Tod regeln. Sie können auch festlegen, wie Sie bestattet werden wollen. Diese einseitige Willenserklärung muss nicht beglaubigt werden, solange Sie die Formvorschriften für ein handschriftliches Testament beachten.
  • Wichtig ist, dass Sie klar aufschreiben, worum es geht. Ihr Wille muss erkennbar sein. Dies ist am besten zu erreichen, wenn Sie Ihr Testament auch als solches bezeichnen. Es ist keine zwingende Vorschrift, Ihren Letzten Willen auch so zu nennen, aber es erleichtert später die eindeutige Zuordnung als Erklärung des Erblassers.
  • Jede Person im Testament muss gut zu identifizieren sein.  Dazu nennen Sie ihren Namen im Testament und auch die vollständigen Namen und Anschriften der von Ihnen benannten Erben. So sind Ihre Erben auch nach vielen Jahren noch leicht zu finden.
  • Ein handschriftliches Testament mit Unterschrift, Datum und klaren Anweisungen ist ebenso gültig wie eines, das beglaubigt ist. Die Gründe, aus denen so ein Testament später doch ungültig ist, liegen eher am Inhalt. Wenn Sie also sehr komplizierte Regelungen treffen wollen, empfiehlt sich der professionelle Entwurf durch einen Juristen oder Sie lassen es gleich von einem Notar machen.

So werden per Testament Angelegenheiten verbindlich

  1. Schreiben Sie Ihr Testament mit einem dokumentenechten Schreibgerät. Bleistifte, Kreide oder ähnlich leicht zu verändernde Stifte scheiden aus. Wählen Sie Kugelschreiber oder einen Füller.
  2. Beginnen Sie mit der Überschrift, damit jeder sofort weiß, um was es in dieser Erklärung geht. Es muss nicht der Begriff "Testament" darüber stehen, auch "Letzter Wille" und ähnlich eindeutige Bezeichnungen reichen aus.
  3. Schreiben Sie einen Einleitungssatz, in dem Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift nennen. So ist eindeutig, wer der Verfasser dieses Testaments ist.
  4. Halten Sie die Regelungen in Ihrem Testament klar und einfach. Sie müssen nicht jedes kleinste Detail ausführen. Je komplizierter Sie werden, desto eher läuft Ihr Testament in Gefahr, später ungültig zu sein. Das liegt dann an rechtlich nicht durchsetzbaren Regelungen oder purer Unverständlichkeit, die sich nicht einmal mehr durch Auslegung aus dem Weg schaffen lässt.
  5. Jede Person, die Sie in Ihrem Testament aufführen, muss auch noch nach vielen Jahren zu identifizieren sein. "Die nette Verkäuferin im Supermarkt" ist eine Formulierung, die nicht hilfreich ist. Nennen Sie also Namen, am besten ein Geburtsdatum und eine Anschrift. 
  6. Setzen Sie ein Datum auf Ihr Testament und unterschreiben Sie es. Natürlich kann diese Unterschrift auch beglaubigt werden. Ahnen Sie bereits Streitereien unter den zukünftigen Erben voraus, ist es zumindest eine Überlegung wert, denn in beglaubigter Form entfallen Zweifel an der Echtheit Ihrer Unterschrift.

Es muss aber nicht beglaubigt werden, sondern Sie können es so, wie es ist, aufbewahren, damit später alles nach Ihren Wünschen geregelt wird.

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