Für viele Arbeitnehmer beginnt zum Beginn eines jeden Jahres das große Zittern, denn gerade am Jahresanfang ist jeder wieder genötigt, seine Steuererklärung machen zu müssen. Danach beginnt das große Warten. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Steuererklärung, ganz ohne Steuerberater, selber machen können.
- 02.02.2011 Christoph Weber
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
Eine Steuererklärung ist kein Buch mit 7 Siegeln
- Wer keine Angst vor Schreibarbeit hat, ist durchaus in der Lage, seine Steuererklärung selber zu machen. Vor allem muss der Unterschied zwischen Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen sowie den Sonderausgaben innerlich klar sein. Wer sich nicht auf den Weg zu einem Steuerberater machen möchte, um dort relativ hohe Kosten dafür auszugeben, kann sich mit genügend Zeit an den Tisch setzen, um die Steuererklärung selbst auszufüllen.
- Zunächst geben Sie Ihre persönlichen Daten und die Ihres Ehepartners ein. Auf der ersten Innenseite geben Sie an, welche Anlagen Sie beifügen, wie viel Kinder Sie haben und ob Sie Förderung des Wohneigentums erhalten. Danach kommen Spenden und Mitgliedsbeiträge, welche sich steuerbegünstigt auswirken.
- Einer der wichtigsten Punkte sind die außergewöhnlichen Belastungen, wobei Sie alle Kosten aufführen können, welche nicht ständig auftreten, wie beispielsweise die Kosten für die Beerdigung eines nahen Angehörigen, ein neuer Zahnersatz und Ähnliches. Müssen Sie Personen pflegen, welche behindert sind, so ist die rechte Innenseite für Sie interessant,denn dann können Sie bis zu 924 Euro geltend machen. Selbst wenn Sie für einen nahen Angehörigen die Wohnung auflösen müssen, können Sie diese Kosten absetzen. Auf der Rückseite brauchen Sie nur noch zu unterschreiben.
Selber machen ist günstiger
- In die Anlage "Vorsorgeaufwand" kommen sämtliche Versicherungen (außer der Kasko), dazu alles, was Sie für Ihre eigene Vorsorge an Ausgaben haben. Spezielle Rentenvorsorgen gehören ebenfalls in diese Anlage, während die Ausgaben für die Riester-Rente in die Anlage "AV" einzutragen sind.
- Bei der Anlage "Kind" können Sie das erhaltene Kindergeld angeben, und ob Sie zusätzlich einen Freibetrag für die Erziehung und Ausbildung geltend machen können. Hierin tragen Sie auch das Schulgeld oder Kosten für das Studium des Kindes ein. Sollte eines Ihrer Kinder behindert sein, sodass ihm Pauschalbeträge zustehen, so können Sie hier den vollen Pauschalbetrag absetzen.
- Die Anlage "N" ist ebenfalls ein Teil der Steuererklärung, welche Sie locker selber machen können. Hierein kommt Ihr gesamter Arbeitslohn inklusive Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung, dazu der Betrag, welchen Sie möglicherweise durch Hartz IV erhalten haben. Als Werbungskosten können Sie alle im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit entstandenen Kosten eintragen, dann die Telefonkosten, Bewerbungskosten und auch Umzugskosten, falls dies mit ihrer Arbeit zusammenhängt.
- Sind Sie beruflich länger als 8 Stunden von zu Hause entfernt, so können Sie zusätzlichen Mehrbedarf für Verpflegung, Reisenebenkosten und auch notwendige Übernachtungskosten eintragen. Davon abziehen müssen Sie lediglich die vom Arbeitgeber bereits erstatteten Kosten. Je länger Sie für Ihre Arbeit tätig sind, umso höher werden Ihre Aufwendungen. Haben Sie alle Belege zusammen, so können Sie diese zusammen mit den ausgefüllten Anlagen dem Finanzamt zukommen lassen.