Stasi - Akten einsehen

Drei Jahre nach Öffnung des Brandenburger Tores öffneten sich auch die Stasi-Akten. Drei Jahre nach Öffnung des Brandenburger Tores öffneten sich auch die Stasi-Akten.
„Erlösung liegt in Erinnerung“ sagt eine Weisheit, mit welcher sich die politische Entscheidung der Einrichtung eines „Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit“ gut nachvollziehen lässt: Den Opfern staatlicher Beobachtung, der Kontrolle und des Verrats soll seitdem die Chance gegeben werden, seitens der ostdeutschen Staatssicherheit („Stasi“) erhobene Informationen einzusehen. Nach Angaben der Bundesbeauftragten nutzten seit 1992 mehr als eine halbe Million Menschen die Gelegenheit, ihr Recht auf persönliche Einsicht wahrzunehmen. Der Zugang zu der eigenen Stasi-Akte ist dabei einfach zu beantragen, steht aber aus Gründen des Datenschutzes unter strengen Kontrollen.
Simon Kolzuniak
13.10.2010 Simon Kolzuniak
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
  • Antragsformular (gibt es im Internet)
  • Identitätsbescheinigung (gibt es im Einwohnermeldeamt)
  • Zeit
  • Identitätskennzeichnung oder Konkrete Begründung für Recherche (z.B. für wissenschaftliche Zwecke)
  • Kosten für die Reise zu der Behörde, einer Außenstelle oder den Versand von Fotokopien bei nachgewiesener Unmöglichkeit des persönlichen Erscheinens

Der Regelfall - die eigene Stasi-Akte einsehen

  • Wenn Sie Ihre eigene Stasi-Akte oder die von engen, bereits verstorbenen oder aber vermissten Verwandten einsehen möchten, verfügen Sie über den leichtesten Zugang. Sie brauchen lediglich ein Antragsformular ausfüllen, dass Sie entweder telefonisch, postalisch oder persönlich bei der Bundesbeauftragten bestellen oder aber direkt downloaden, zu Hause ausfüllen und per Post unterschrieben verschicken können.
  • Wichtig ist dabei eine Identitätsbescheinigung, die Sie bei Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses z.B. in Ihrem Einwohnermeldeamt erhalten können.
  • Übrigens: Für Einsicht in Ihre eigene Stasi-Akte bestehen für Sie (im Gegensatz zu der wissenschaftlichen oder journalistischen Nutzung) keine Gebühren.
  • Die Recherche, ob über Sie eine Stasi-Akte existiert, dauert im Regelfall maximal drei Monate. Nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie einen Bescheid, der auch die Möglichkeit beinhaltet, dass weitere Recherchen in angrenzenden Unterlagen vorgenommen werden.
  • Im Regelfall können Sie Ihre Akte lediglich in den Räumlichkeiten der Bundesbeauftragten (sowohl in Berlin als auch in den Außenstellen) einsehen. Sollte Ihnen ein Besuch dort aus schwerwiegenden Gründen (z.B. gesundheitlich) nicht möglich sein, können Sie gegen einen Kostenbeitrag auch Kopien aus Ihren Akten einfordern.?

Das Recht auf Akteneinsicht

  • Der Gesetzgeber legt aus guten Gründen Wert darauf, dass bei berechtigten Gründen Einsicht in Stasi-Akten genommen werden kann. Deshalb verfügt die Bundesbeauftragte in zahlreichen Städten der Neuen Bundesländer sowie in Berlin über Beratungsstellen, die alle Fragen individuell beantworten. 
  • Wenn Sie zum Beispiel vermuten, dass Ihr Name in der Akte eines Verwandten genannt wird, ist es sinnvoll, die Möglichkeit einer Einsicht in dessen Akte zunächst in einem (telefonischen) Beratungsgespräch abzufragen.?

Wissenschaft und Medien - Einsicht in fremde Stasi-Akten

  • Wissenschaftler und Journalisten, die Akteneinsicht nehmen möchten, erfüllen besondere Vorgaben. Hierzu müssen Sie ein glaubwürdiges und überprüfbares begründetes Ersuchen an die „Birthler-Behörde“ stellen, das eine Berechtigung zur Akteneinsicht darstellt. Wichtige Bedingungen sind hierbei, dass es sich die Personen, in deren Akten Einsicht genommen werden so, einer Einsicht zu wissenschaftlichen oder journalistischen schriftlich zugestimmt haben oder dass es sich um Personen des öffentlichen Lebens handelt.
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