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Vorstrafenregister einsehen - so klappt es

Nicht alles wird im Vorstrafenregister festgehalten
Nicht alles wird im Vorstrafenregister festgehalten
Das "Vorstrafenregister" wird offiziell als "Bundeszentralregisterauszug" bezeichnet. Dort werden alle gerichtlich verhängten Strafen aufgrund von Straftaten eingetragen, die gegen einen Menschen in Deutschland verhängt wurden. Das Problem ist, dass nur sehr wenige Stellen wie Gerichte und Strafverfolgungsbehörden das Vorstrafenregister einsehen können. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, den Inhalt in Erfahrung zu bringen.

Die Vorschriften zum Vorstrafenregister finden Sie im Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Dort ist genau geregelt, was darin so alles zu finden ist und wer es einsehen kann.

Was alles im Vorstrafenregister zu finden ist

  • Längst nicht alle "Schandtaten", die ein Mensch so begeht, sind in seinem Vorstrafenregister, dem Bundeszentralregisterauszug, zu finden. Verfahrenseinstellungen sind dort zum Beispiel nur bei Jugendlichen eingetragen.
  • Den gesamten Inhalt des Bundeszentralregisters sollen Privatmenschen im Normalfall nicht einsehen können. Dies begründet sich auf dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In den meisten Fällen geht es niemanden etwas an, zu welchen Strafen jemand anderes verurteilt wurde.
  • Im allgemeinen Sprachgebrauch ist mit "Vorstrafe" ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis gemeint. Nicht eingetragen werden dort u.a. eine erste Geldstrafe von weniger als 91 Tagessätzen und alle Strafen bei Jugendlichen, die nicht auf Gefängnis ("Jugendstrafe") ohne Bewährung lauten, denn kleinere Verfehlungen sollen nicht dazu führen, dass sich ein Mensch seine Zukunft verbaut.
  • Einsicht in den gesamten Inhalt des Bundeszentralregisters haben Polizei und Justiz sowie Stellen, die Sicherheitsüberprüfungen vornehmen. Auch Behörden haben darin im Regelfall keinen Einblick.

Wie Sie den Inhalt eines Vorstrafenregisters einsehen

  • Im Normalfall können Sie von jemand anderem nur die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangen. Da niemand für sich selbst eine Auskunft über den Inhalt der eigenen Einträge im Bundeszentralregister verlangen kann, können Sie dies auch nicht von jemand anderem verlangen, Ihnen dies vorzulegen. Er könnte dies gar nicht.
  • Der Gesetzgeber hat bewusst festgelegt, ab wann jemand als "vorbestraft" gelten soll und sein Führungszeugnis Einträge enthält. Wenn dort "keine Eintragungen" geschrieben steht, sollte Ihnen das im Normalfall ausreichen, da die schwerwiegenderen Fälle in jedem Fall Einträge in ihrem Führungszeugnis haben werden.
  • Wenn es Ihnen trotz allem wichtig ist, was im Vorstrafenregister einer anderen Person steht, können Sie nur darauf hoffen, dass diese Person eine Gerichtsverhandlung vor dem Strafrichter hat. Diese Gerichtsverhandlungen sind öffentlich und dort wird im Regelfall der gesamte Inhalt des Bundeszentralregisters verlesen. Sie können also einfach an einer solchen Gerichtsverhandlung als Zuschauer teilnehmen, oder jemand anderen bitten, dies für Sie zu tun. Dann werden Sie hören, was so alles im Vorstrafenregister zu finden ist.
  • Wenn Sie Geschädigter in einem Strafverfahren sind, können Sie Akteneinsicht in die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Hierfür brauchen Sie keinen Rechtsanwalt. Auch in der Ermittlungsakte ist der Inhalt des Bundeszentralregisters zu finden. Auch wenn Sie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften ein Recht auf Akteneinsicht haben, erfahren Sie auf diesem Weg den Inhalt des Vorstrafenregisters.
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