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Staplerführerschein machen - so geht's

Machen Sie den Staplerführerschein!
Machen Sie den Staplerführerschein!
Zu den Grundvoraussetzungen für den Erwerb des Staplerführerscheins gehören die körperliche und geistige Eignung sowie das Mindestalter von 18 Jahren. Auch privat ist das Führen von Flurförderzeugen ohne gültigen Fahrausweis verboten. Daher muss jeder, der einen Stapler fährt, einen entsprechenden Führerschein besitzen.

Was Sie benötigen:

  • Mindestalter
  • Eignung

Das beinhaltet der Staplerführerschein

  • Die Ausbildung zum Staplerführer beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil.
  • Im theoretischen Ausbildungsteil werden Sie mit den Sicherheitsvorschriften, Unfallvorschriften und Betriebsanleitungen vertraut gemacht. Das beinhaltet auch die Gerätetechnik, wie zum Beispiel den Aufbau und die Funktionsweise eines Gabelstaplers.
  • Im praktischen Ausbildungsteil üben Sie das Fahren mit dem Stapler sowie das Aufnehmen und Absetzen von Lasten.
  • Darüber hinaus werden Ihnen Kenntnisse über die üblichen Anbaugeräte vermittelt. Im Vordergrund steht immer die Sicherheit. Daher erfahren Sie abschließend, worauf Sie im Umgang mit dem Stapler besonders achten sollten, wenn Sie den Staplerführerschein besitzen.

Staplerausbildung - Dauer und Prüfung

  • Die Ausbildungsdauer hängt von den einzelnen Anbietern und den Vorkenntnissen des Absolventen ab. Je nach Anbieter kann die Staplerausbildung ein bis fünf Tage dauern.
  • Die Prüfungen finden direkt im Anschluss an den entsprechenden Ausbildungsteil statt. Dazu füllen Sie für die theoretische Prüfung einen schriftlichen Fragebogen aus. Während der praktischen Prüfung kommt es darauf an, dass Sie den Stapler sicher führen und bedienen. Außerdem ist es wichtig, dass Sie die Vorschriften einhalten und beachten. Haben Sie beide Prüfungen erfolgreich absolviert, erhalten Sie den Staplerführerschein und sind damit berechtigt, einen Gabelstapler zu führen. Das gilt allerdings nur für den innerbetrieblichen Verkehr. Für das Befahren öffentlicher Straßen genügt der Staplerführerschein allein nicht. Für diesen Fall benötigen Sie außerdem eine gültige Fahrerlaubnis.

Mit dem Staplerführerschein sind Sie berechtigt, jedes Flurförderzeug zu steuern. Dennoch muss für jedes andere Fahrzeug eine entsprechende Einweisung erfolgen. Des Weiteren muss diese Einweisung im Staplerschein vermerkt werden.

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