Alle Kategorien
Suche

Schwerbehindertenausweis-G - Vorteile

Ein Schwerbehindertenausweis-G weist den Inhaber als gehbehindert aus.
Ein Schwerbehindertenausweis-G weist den Inhaber als gehbehindert aus.
Jeder würde wohl gerne auf den Besitz eines Schwerbehindertenausweises-G verzichten, jedoch sollte er, wenn er Ihnen zusteht, auch beantragt und genutzt werden. Es handelt sich hierbei um gesetzlich verankerte Vorteile, die den Nachteil durch eine vorliegende Behinderung des Betreffenden ausgleichen sollen.

Schwerbehindertenausweise schaffen einen gewissen Ausgleich

  • Um die Nachteile, die ein Schwerbehinderter aufgrund seiner Handicaps hinzunehmen hat, in gewisser Weise auszugleichen, werden nach der Feststellung des Grades der Behinderung Schwerbehindertenausweise ausgestellt. Diese sollen es dem Inhaber dieses Dokumentes ermöglichen, durch Vergünstigungen in manchen Bereichen des öffentlichen Lebens, einen gewissen Ausgleich gegenüber Nichtbehinderten zu erlangen. 
  • Die gewährten Vorteile sollen zumindest die Mehrausgaben, die in puncto Mobilität anfallen, da selbst kurze Strecken nur beschwerlich zu Fuß zu bewältigen wären, mindern.
  • Um das Erkennen der Tatsache, dass jemandem Vergünstigungen zustehen, ohne eingehende Kontrolle zu ermöglichen, sind diese Ausweise mit Sichtvermerken ausgestattet. Ist auf Ihrem Dokument ein "G" zu sehen, so ist dies die Bestätigung für jeden, der Ihnen eine Vergünstigung anbieten könnte, dass Sie zum Empfang gewisser "Privilegien" befugt sind und er Sie, den Bestimmungen entsprechend, dementsprechend bevorzugt behandeln darf.

Vorteile, die die Klassifizierung G mit sich bringt

  • Wurde Ihnen aufgrund einer Gehbehinderung ein Schwerbehindertenausweis mit dem Zusatz G ausgehändigt, so bringt dies einige Vorteile mit sich.
  • Sie können durch den Kauf einer Wertmarke (Stand März 2013 = 72 Euro jährlich) Ihren Ausweis als Fahrkarte nutzen. So kommen Sie mit allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln an Ihr gewünschtes Ziel, ohne dass Ihnen dadurch allzu hohe Kosten entstehen.
  • Auch das Autofahren ist für Sie, als Inhaber eines Ausweises, der Ihre Behinderung bestätigt, durch Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer und einem Kilometergeld, welches als Steuerfreibetrag angerechnet werden kann, um einiges günstiger. Für bis zu 3000 Kilometer im Jahr benötigen Sie keinerlei Nachweise. Sollten Sie jedoch durch ein Fahrtenbuch nachweisen, dass Sie längere Strecken mit Ihrem Kfz zurückgelegt haben, werden auch höhere Kilometerzahlen berücksichtigt.
  • Sie können leider nicht generell eine Vergünstigung bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung erwarten, jedoch bieten hier einige Versicherer spezielle Tarife bzw. Rabatte an. Vielleicht lohnt es sich für Sie, wenn Sie dieses Thema bei Ihrer Versicherung ansprechen würden.
Teilen: