Reinigungskosten für Arbeitskleidung von der Steuer absetzen - so geht´s

Köche und Metzger können ihre Reinigungskosten von der Steuer absetzen. Köche und Metzger können ihre Reinigungskosten von der Steuer absetzen.
Bäcker, Ärzte und Metzger haben eines gemeinsam – sie tragen alle Arbeitskleidung. Die Kosten, die ihnen beim Kauf und der Reinigung entstehen, können sie in der Steuererklärung auflisten und vom Fiskus einfordern.
Anna-Maria Schuster
18.08.2010 Anna-Maria Schuster
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  • Kassenbelege der Reinigungskosten oder Angaben über den Haushalt

Reinigungskosten für Berufskleidung von der Steuer absetzen

  1. Berufsbekleidung ist steuerlich absetztbar und zählt zu den Werbungskosten. Zu diesen Kosten gehört alles, was Sie anschaffen und bezahlen, damit Sie Ihren Beruf ausüben können. Dazu zählen für alle Arbeitnehmer die Fahrtkosten  zur Arbeit. Es können aber auch Bücher, Büromaterial oder der PC, abhängig von dem Beruf, bei der Steuer geltend gemacht werden. 
  2. Jedem Arbeitnehmer steht eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro pro Jahr zu. Erst wenn Ihre Ausgaben nachweislich über dieser Pauschale liegen (Belege aufheben), können Sie zusätzliche Kosten absetzten. Das heißt die Reinigungskosten werden erst relevant, wenn Ihre Ausgaben für berufliche Anschaffungen insgesamt über der Werbungskostenpauschale liegen.

Den Kauf von Arbeitskleidung steuerlich geltend machen

  1. Zur Berufsbekleidung zählt alles, was ausschließlich während der Arbeitzeit angezogen und nicht in der Freizeit getragen werden kann. In Ausnahmefällen können auch Kleidungsstücke anerkannt werden, die zwar auch in der Freizeit getragen werden können, aber typisch für den Beruf und sozusagen verpflichtend sind.
  2. In der Vergangenheit haben etliche Gerichte auch Sportbekleidung bei Sportlehrern und Profisportlern anerkannt.
  3. Die Kosten machen Sie in der Steuererklärung in Anlage N in den Zeilen 42, 43 oder 47-49 geltend. Heben Sie dazu beim Kauf und der Reinigung die Kassenbelege auf.
  4. Beachten Sie, dass die Berufskleidung auch dann Ihre Steuern mindert, wenn Sie sie selbst gereinigt haben. Dazu müssen Sie in der Erklärung angeben, wie oft Sie die Wäsche gewaschen, gebügelt und getrocknet haben. Das Finanzamt errechnet aus diesen Angaben dann Ihre Abzüge. Lebt beispielsweise ein Metzger alleine, richten sich die Steuerabzüge nach den pauschalen Ausgaben der Reinigung  für einen  Ein-Personen-Haushalt . Er erhält je Waschgang 0,77 Euro, für das Bügeln 0,07 Euro und das Ablufttrocknen 0,41 Euro auf ein Kilogramm Wäsche.
  5. Welche Werte dabei für welche Haushalte angenommen werden, erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt.
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