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Arbeitskleidung in der Steuererklärung geltend machen - so geht's

Auch eine Kochmütze gilt als Werbungskosten.
Auch eine Kochmütze gilt als Werbungskosten.
Die Frage, ob Arbeitskleidung in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann, taucht immer wieder auf. Die Antwort lautet, je nach Berufsgruppe, ja.

Welche Arbeitskleidung steuerlich abzusetzen ist

Arbeitskleidung ist jedoch nicht gleich Arbeitskleidung. Krawatten, die ein Bankmitarbeiter auf Grund des Krawattenzwangs im Publikusverkehr kaufen muss, können in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden. 

  • Anzüge, Krawatten und Kostüme gehören zum alltäglichen Bedarf, und können nicht als Arbeitskleidung in der Steuererklärung angeführt werden. 
  • Als Arbeitskleidung werden pauschal die Kleidungsstücke definiert, die zu keinem privaten Anlass getragen werden können. 
  • Es gibt jedoch Berufsgruppen, die eine besondere Kleidung benötigen. Dazu gehören die medizininschen Berufe, die weiße Kittel tragen, Richter mit schwarzen Roben und kragenlosen Hemden oder Arbeits- und Bürokittel, um nur einige zu nennen.
  • Ganz spezifische Arbeitskleidung tragen Monteure. Zur Arbeitskleidung gehört, entsprechend der Berufsgruppe, auch spezielle Schutzkleidung.
  • Um sicher zu stellen, dass Sie für die Arbeitskleidung die steuerliche Anerkennung finden, sollten Sie diese in speziellen Fachgeschäften für Berufskleidung erwerben.

Bekleidung gilt bei Steuererklärung als Werbungskosten 

  • Als Werbungskosten sind die Kosten definiert, die Ihnen zum Erhalt oder zur Ausübung Ihrer Berufstätigkeit entstehen. Neben den Fahrtkosten oder Weiterbildungsmassnahmen fällt auch die Berufskleidung darunter. 
  • Manche Finanzämter erkennen generell eine pauschale Deklaration für Arbeitskleidung ohne Nachweis zwischen 60 und 120 Euro an. 
  • Für den Fall, dass Sie Arbeitskleidung erwerben müssen, reichen Sie die Belege mit der Steuererklärung mit ein.
  • Ist Ihre Arbeitskleidung als steuerlich abzugsfähig anerkannt, können Sie auch die Reinigungskosten in der Steuererklärung angeben. Auch hier gilt, die Belege mit einzureichen. Wenn Sie die Arbeitskleidung in der privaten Waschmaschine waschen, hat das Finanzamt Regelsätze für den Abzuga als Werbungskosten, auf die es zurückgreift.

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber jedoch Arbeitskleidung überlässt, stellt dies keinen geldwerten, also steuerpflichtigen, Vorteil dar. 

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