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Lkw parken im Wohngebiet - das sollten Sie als Fahrer beachten

Nur bedingt erlaubt: den Lkw im Wohngebiet parken.
Nur bedingt erlaubt: den Lkw im Wohngebiet parken. © Jerzy / Pixelio
Auch Lkws müssen irgendwo parken. Anwohner sind jedoch meist nicht begeistert, wenn ein dicker Brummi im Wohngebiet parkt. Teilweise stehen dem auch rechtliche Regelungen entgegen, die ein Fahrer zu beachten hat.

Parken im Wohngebiet

Für Lkw-Fahrer gibt es bestimmte Regelungen, wo sie ihren Lastwagen parken dürfen und auch zu welchen Zeiten. Festgelegt sind diese in der Straßenverkehrsordnung.

  • Wollen Sie Ihren Lkw im Wohngebiet parken, hängt die Frage, ob dies erlaubt ist oder nicht auch von der Größe Ihres Brummis und der Uhrzeit ab. Für Kraftfahrzeuge mit einem erlaubten Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Kraftfahrzeuganhänger mit einem erlaubten Gesamtgewicht von mehr als zwei Tonnen gilt, dass Sie im Bereich geschlossener Ortschaften in reinen Wohngebieten, in Klinik-und Kurgebieten sowie in der Erholung dienenden Sondergebieten zwischen 22 und 6 Uhr nicht parken dürfen, zumindest nicht regelmäßig. An Sonn- und Feiertagen ist das Parken dort rund um die Uhr verboten.
  • Grund für dieses Verbot ist, dass die dort Wohnenden nicht in ihrer Nachtruhe gestört und außerdem auch vor Abgasbelästigungen geschützt werden sollen.
  • Wenn Sie Ihren Lkw nur ausnahmsweise zwischen 22 und 6 Uhr in einem der Gebiete parken, ist dies erlaubt, denn es geht dem Gesetzgeber nicht darum, das Parken in Ausnahmefällen zu verbieten. Firmen sollen jedoch Wohn-, Klinik-, Kur- und Sondergebiete nicht als Parkplatz, der einen Betriebshof ersetzt, benutzen. Dabei heißt ausnahmsweise auch ausnahmsweise, es reicht also nicht, wenn Sie ein- oder zweimal pro Woche woanders parken.

Wo Sie Ihren Lkw abstellen dürfen

In bestimmten Gebieten innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie Ihren Lkw jedoch parken:

  • Zeigt ein Parkplatz im Wohngebiet an, dass Lkws dort parken dürfen, so ist Ihnen das Parken natürlich auch erlaubt.
  • Erlaubt ist das Parken innerhalb geschlossener Ortschaften zudem nicht nur in Gewerbe- und Industriegebieten, sondern auch in Mischgebieten, in denen sowohl Wohnhäuser als auch Betriebe angesiedelt sind.
  • Wenn Sie gegen die Lkw-Parkverbote der Straßenverkehrsordnung verstoßen und regelmäßig nachts oder feiertags im Wohngebiet parken, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße von bis zu 2000 Euro fällig werden kann. Wenn es dumm läuft, wird Ihr Lkw außerdem umgeparkt.  

Um Strafen und unnötigen Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, sollten Sie Ihren Brummi also nur in Ausnahmefällen im Wohngebiet parken.

Alle Angaben: Stand Mai 2012

helpster.de Autor:in
Anna Adamsberg
Anna Adamsberg Als Lokaljournalistin mit einem tiefen Interesse an Büchern und Literaturwissenschaft widmet sich Anna gerne Themen rund um Schule, Kultur sowie Hobby & Freizeit
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