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Kontopfändung in der Schufa eingetragen - was tun?

Gegen eine Kontopfändung sofort Widerspruch einlegen.
Gegen eine Kontopfändung sofort Widerspruch einlegen.
Eine Kontopfändung gehört zu den negativen Geschäftsabläufen, die grundsätzlich in die Schufa eingetragen werden. Um hierdurch unangenehme Überraschungen in der Zukunft zu vermeiden, sollten Sie sofort dagegen vorgehen.

Gegen die Kontopfändung Widerspruch einlegen

Sobald eine Kontopfändung durchgeführt wird, sollten Sie überprüfen, ob diese überhaupt rechtmäßig ist. Denn jeder Arbeitnehmer besitzt einen sogenannten unpfändbaren Lohnanteil, der für laufende Kosten wie Miete, Versicherung und den Lebensunterhalt benötigt wird.

  • Um gegen eine unberechtigte Kontopfändung vorzugehen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen einen Antrag beim Gericht stellen. Diese Frist dürfen Sie nicht übersehen, denn nur in den ersten zwei Wochen darf niemand über das Guthaben auf Ihren Konten verfügen, auch nicht der Gläubiger.
  • Sollten Sie aber keinen Widerspruch einlegen, dann ist das Kreditinstitut dazu verpflichtet, den vom Gläubiger geforderten Betrag von Ihrem Konto abzuziehen. Und dies würde dann auch den unpfändbaren Lohnanteil betreffen.
  • Sollten Sie lediglich die unpfändbare Grenze verdienen, so können Sie bei Ihrem Amtsgericht einen Antrag für die Zukunft stellen. In diesem Fall kann dann eine Kontopfändung nicht mehr durchgeführt werden, d. h. die Bank muss Ihnen den unpfändbaren Betrag stets zur Verfügung stellen.

Was Sie gegen den Schufa-Eintrag tun können

  • Sofern die Kontopfändung unberechtigt war oder Sie nur die unpfändbaren Lohnbetrag verdienen, dann können Sie darauf bestehen, dass der Schufa-Eintrag wieder gelöscht wird.
  • Die Kontopfändung führt dazu, dass Sie Ihr Girokonto nicht mehr nutzen und vor allem kein Bargeld …

  • Wenn dieser Eintrag nicht gelöscht wird, dann könnte es zum Beispiel schwierig werden, einen Kredit zu erlangen. Teilweise erhalten Sie dann nicht einmal mehr die Möglichkeit, ein Auto oder Möbel auf Raten zu kaufen.
  • Benötigen Sie einen Kredit trotz negativem Schufa-Eintrag, dann müssten Sie sich einen Kreditanbieter suchen, der nicht mit der Schufa zusammenarbeitet. Die Schufa ist eine freiwillige Organisation, an der nicht jedes Wirtschaftsunternehmen teilnehmen muss. Somit haben Sie trotz Kontopfändung Chancen, einen Kreditanbieter zu finden.
  • Benötigen Sie ein neues Girokonto, weil Ihnen Ihr Konto aufgrund der Kontopfändung gekündigt wurde, dann haben Sie trotzdem ein Recht auf ein Girokonto. Die Banken und Sparkassen haben sich selbst dazu verpflichtet, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten.
  • Dieses Konto darf jedoch nicht überzogen werden bzw. ist es hier teilweise auch nicht möglich, eine Kreditkarte zu erhalten. In ein paar Bundesländern sind die Sparkassen sogar gesetzlich dazu verpflichtet, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen.

Schufa-Einträge werden in der Regel nach drei Jahren automatisch gelöscht. Stichtag für den Beginn der drei Jahre ist die Beendigung des negativen Geschäftsablaufes. Wenn Sie sich also drei Jahre nach der Kontopfändung nichts zuschulden kommen lassen, dann können Sie danach wie gewohnt weiterleben.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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