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Kontopfändung - was nun?

Bei Kontopfändung ist noch nichts verloren.
Bei Kontopfändung ist noch nichts verloren.
Die Kontopfändung führt dazu, dass Sie Ihr Girokonto nicht mehr nutzen und vor allem kein Bargeld mehr abgeben können. Was nun? Jedenfalls sollten Sie den Kopf nicht in den Sand stecken und die Initiative ergreifen.

Eine Kontopfändung hat ihre Vorgeschichte. Sie sind irgendwem eine Forderung schuldig geblieben, die der Gläubiger eingeklagt und im Wege eines Vollstreckungsbescheides oder Gerichtsurteils tituliert hat. Mit diesem Titel kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen Sie einleiten, Ihnen den Gerichtsvollzieher zur Pfändung ins Haus schicken oder eben eine Kontopfändung bei Ihrer Bank veranlassen.

Was nun, wenn der Gläubiger Ihr Guthaben pfändet

  • Wenn der Gläubiger eine Kontopfändung in die Wege geleitet hat, muss er Ihre Kontoverbindung gekannt haben. Nur das Finanzamt hat Wege, Ihre bislang geheime Kontoverbindungen in Erfahrung zu bringen. Ein privater Gläubiger hingegen hat keine Möglichkeit über eine SCHUFA-Abfrage Ihr Girokonto auszukundschaften. Die SCHUFA teilt lediglich mit, dass Sie ein Girokonto besitzen, aber nicht wo.
  • In jedem Fall sollten Sie den Kontakt zum Gläubiger suchen. Oft versucht ein Gläubiger auf diesem Wege Sie zu einer Reaktion zu veranlassen und zeigt sich durchaus verhandlungsbereit.
  • Ihre Bank selbst hat keinerlei Möglichkeiten, Ihnen zu helfen. Sie ist gegenüber dem Gläubiger dafür verantwortlich, das Guthaben auf dem Girokonto an den Gläubiger abgeführt werden und darf nichts in bar an Sie auszahlen oder Überweisungen vornehmen.
  • Seit dem 1.7.2010 gewährt Ihnen der Gesetzgeber das Recht, Ihr Girokonto bei einer Kontopfändung in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Einige Banken verweigern Ihnen dieses Recht. In diesem Fall sollten Sie sich an die Bankenaufsicht in Berlin wenden und sich dort beschweren.
  • Wichtig ist, dass Sie die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto binnen 14 Tagen nach Eingang der Kontopfändung beantragen. Sie können dann über einen persönlichen Freibetrag von derzeit 1028,89 € verfügen. Sind Sie unterhaltspflichtig, gelten höhere Freibeträge. Die Bank muss Ihnen am 4. Tag nach der Beantragung Ihr Konto wieder verfügbar machen.

Bei Kontopfändung mit dem Gläubiger verhandeln

  • Ansonsten reden Sie mit dem Gläubiger, was Sie nun tun können und wie Sie das Zahlungsproblem regeln wollen. Zeigen Sie Ihre Perspektiven auf. Erläutern Sie, welche Ursachen Ihre Zahlungsprobleme haben.
  • Ist es Ihnen möglich, bieten Sie dem Gläubiger  eine größere Teilzahlung an. Erklären Sie, wie Sie die Restzahlung leisten wollen. Zugleich bitten Sie, dass der Gläubiger die Kontopfändung zum Ruhen bringt. Eine vollständige Zurücknahme der Vollstreckungsmaßnahmen dürfen Sie nicht erwarten, da der Gläubiger damit immer vorrangig vor eventuell anderen Gläubigern zu bedienen ist, die nach ihm eine Pfändung veranlassen.
  • Steht Ihnen kein Geld für größere Zahlungen zur Verfügung, bieten Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten angemessene Ratenzahlungen an.
  • Sofern der Gläubiger über einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt verhandelt, müssen Sie meist eine zusätzliche Vergleichsgebühr des Rechtsanwalts akzeptieren, mit der die Teilzahlungsabrede abgegolten wird. Versuchen Sie nach Möglichkeit, über deren Höhe zu verhandeln.
  • Einige Gläubiger, insbesondere die Finanzämter, tun sich mit Teilzahlungen sehr schwer. Bieten Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten eine Sicherheit an. Dies kann eine Grundschuld auf eine Immobilie, die Übergabe eines Kfz-Briefes oder die Bürgschaft einer leistungsfähigen dritten Person sein.

Pfändungen gehen auch ins Leere

  • Erläutern Sie, dass Sie im Fall der Nichteinigung im ungünstigsten Falle die eidesstattliche Versicherung über Ihre Vermögensverhältnisse abgeben müssten. Damit wäre Ihre wirtschaftliche Bonität zerstört und der Gläubiger hätte erst recht keine Aussichten, seine Forderungen in absehbarer Zeit zu realisieren.
  • Ansonsten denken Sie daran, dass Sie im Rahmen eines Pfändungsschutzkontos immer über Ihre Freibeträge verfügen können. Notfalls lösen Sie das gepfändete Girokonto auf und versuchen bei einer anderen Bank ein Girokonto einzurichten.
  • Scheuen Sie das direkte Gespräch mit dem Gläubiger, versuchen Sie einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt zu bekommen und bitten diese, mit dem Gläubiger zu sprechen und was nun zu tun ist.
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