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Jugendschutzgesetz: Pausenregelung - eine einfache Erklärung

Das Jugendschutzgesetz gibt eine Pausenregelung für Minderjährige vor.
Das Jugendschutzgesetz gibt eine Pausenregelung für Minderjährige vor.
Wer eine Ausbildung machen will, wird schnell bemerken, dass das Jugendschutzgesetz die maximalen Arbeitszeiten und eine Pausenregelung vorgibt. Jugendliche erfahren bis sie volljährig sind einen besonderen Schutz durch diese Gesetzgebung.

In der Berufsausbildung und für Arbeitsverhältnisse von Jugendlichen gilt das Jugendschutzgesetz. Es regelt im Einzelnen, wie die Arbeitszeiten sein dürfen, und trifft eine Pausenregelung. Bezweckt wird damit, dass Jugendlichen ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um zu lernen, und dass sie nicht vertraglich verpflichtet werden können, Überstunden zu leisten. Die Pausen haben den Zweck der Erholung - das gewährt die Leistungsfähigkeit auf Dauer.

Die Pausenregelung nach dem Jugendschutzgesetz

  • Sie können in Ihrem Arbeitsvertrag nachlesen, wie viele Stunden Sie wöchentlich arbeiten müssen. Beachten Sie hierbei jedoch, dass Ihr Arbeitgeber das Jugendschutzgesetz einhalten muss, wenn er die Arbeitszeit und die Pausenregelung trifft. Er ist nicht frei in seiner Entscheidung. Das Gesetz schützt minderjährige Arbeitnehmer.
  • Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten und in dieser Arbeitszeit sind die Pausen strikt einzuhalten.
  • Die Pausen gelten nicht als Arbeitszeit. Sie sollten wissen, dass auch Ihre Anfahrt zur Arbeit nicht als Arbeitszeit gilt, es sei denn, Sie fahren vom Betrieb zu der Arbeitsstätte. Dies ist oft bei handwerklichen Berufen der Fall.
  • Zwischen zwei Arbeitstagen müssen Sie mindestens 12 Stunden zur Erholung haben.
  • Die Pausenregelung gibt vor, dass die Pausen länger als eine Viertelstunde sein müssen und nach spätestens viereinhalb Stunden Arbeit zu halten sind.  
  • Grundsätzlich gibt es in vielen Betrieben eine kürzere Frühstückspause und eine längere Mittagspause.

Die Arbeitszeiten für jugendliche Auszubildende

  • Beachten Sie, dass für Jugendliche in Arbeitsverhältnissen das Jugendarbeitsschutzgesetz ausschlaggebend ist. Hiernach gibt es ein Verbot für Kinderarbeit, und Jugendliche können in der Ausbildung 8 Stunden täglich und insgesamt bis zu 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
  • Ihre Arbeitszeit darf nach dem Jugendschutzgesetz zwischen sechs Uhr morgens und zwanzig Uhr abends liegen. Ausnahmen gelten für Auszubildende in Bäckereibetrieben, für Schichtarbeiten, Landwirtschaftsbetriebe, Pflegeberufe und Berufe in der Gastronomie. Die tägliche Arbeitszeit und die Pausenregelung sind jedoch auch hier zwingend einzuhalten.
  • Die Leistung von Doppelschichten ist Jugendlichen untersagt.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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