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Grenzsteuersatz berechnen - so geht's

Grenzsteuersatz berechnen - so geht's1:11
Video von Be El1:11

Der Grenzsteuersatz steigt prozentual zur Höhe des Einkommens. Ihn zu berechnen ist nicht schwer.

Der Grenzsteuersatz ist abhängig von bestimmten Faktoren

  • Für alle, die mit dem Begriff Grenzsteuersatz nichts anfangen können, sei gesagt, dass er eigentlich gar nicht so schwer zu erklären und zu berechnen ist. In erster Linie kommt es darauf an, wie hoch Ihr monatliches Bruttoeinkommen ist. Bei einer Annahme von 3000,- Euro monatlich sind dies pro Jahr 36.000,- Euro. Für diesen Betrag werden durch das Finanzamt 7.599,- Euro an Einkommensteuer und 417,94 Euro Solidaritätszuschlag erhoben. Da die Kirchensteuer 9 % beträgt, sind es in diesem Fall 683,91 Euro an Kirchensteuer. Zusammengerechnet ergibt das für Sie eine steuerliche Belastung von 8.700,85 Euro und einen Prozentsatz von 24,17 %.
  • Wenn Ihr Einkommen allerdings um drei auf 36.003,- Euro ansteigt, so beträgt ihre Einkommensteuer genau 7600,- Euro, der Solidaritätszuschlag 418,- Euro sowie Ihre Kirchensteuer bereits 684,- Euro. Ihr Steuersatz bleibt zwar ebenfalls 24,17 %, doch die Belastung steigt auf 8.702,- Euro an. Um den Grenzsteuersatz berechnen zu können, benötigen Sie die Differenz der gesamten Abgaben - in diesem Beispiel 1,15 Euro.  Der Grenzsteuersatz beträgt also 38,33 %.

 Berechnen und Steuersparen

  • Gehen Sie nun davon aus, dass Sie eine Gehaltserhöhung von 1002,- Euro bekommen, zahlen Sie insgesamt  Steuern in Höhe von 9097,02 Euro an das Finanzamt. Ihr persönlicher Steuersatz liegt nun bei 24,59 % und einer Differenz von 396,17 Euro, bezogen auf das erste Gehalt von 36.000,- Euro. In diesem Fall beträgt der Grenzsteuersatz immerhin schon 39,54 %.
  • Anhand dieses Beispiels wissen Sie nun, wie sich Ihre steuerlichen Belastungen linear erhöhen. Um dem vorzubeugen, können Sie versuchen, Ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich zu senken, indem Sie Ihre Möglichkeiten des Steuersparens für Ihre Altersvorsorge in voller Höhe ausnutzen. Wenn Sie nun Ihren Betrag für die Riester- oder Rürup-Rente auf die normalen Beiträge erhöhen, wird der Grenzsteuersatz nur dann noch wichtig, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter der Abgeltungssteuer von 25 % liegt.