- 31.05.2011 Boris Valdix
- Antrag
- weitere Unterlagen
Vor dem Bau des Gartenhauses eine Baugenehmigung beantragen
Wenn Sie keine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie nur auf die Grenzabstände achten. Eine Genehmigung ist notwendig, wenn die benötigte Gartenhausfläche - es geht um den bebauten Raum, nicht um die Grundfläche des Hauses - eine gewisse Größe aufweist und das Gartenhaus auf einem betonierten Fundament oder einer betonierten Bodenplatte errichtet werden soll.
- Ab welcher Größe das Vorhaben genehmigungspflichtig ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Soll das Gartenhaus größer als 25 m² werden, sollten Sie sich unbedingt beim örtlichen Bauamt informieren.
- Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie grundsätzlich die Genehmigung. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie beim Bauamt, im Handel oder im Internet. Informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen; auch das kann von Bundesland zu Bundesland variieren. In der Regel müssen Sie Angaben zu Größe und Material des Gartenhauses machen, außerdem einen Lageplan, eine Baubeschreibung, Informationen über die Statik sowie eine Flurkarte mitschicken.
- Lageplan und Flurkarte können Sie beim Katasteramt beantragen. Sie dürfen bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Der Lageplan berücksichtigt den genauen Standort des Gartenhauses und die erforderlichen Mindestabstände (meist 3 Meter zum Nachbargrundstück). Sollten Sie die Mindestabstände nicht einhalten können, gibt es Möglichkeiten, dennoch bauen zu dürfen. Fragen Sie ggf. nach einer solchen Sondergenehmigung.
Die Genehmigung erhalten Sie ca. vier bis acht Wochen nach Antragsstellung.