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Fachhochschulreife anerkennen lassen - so geht's

Mit der Fachhochschulreife können Sie studieren.
Mit der Fachhochschulreife können Sie studieren.
Mit der Fachhochschulreife haben Sie die Möglichkeit, an einer Fachhochschule ein Studium aufzunehmen. Sie können sich den Schulabschluss je nach Bundesland und Schulform nach Bestehen der 11. oder 12. Klasse anerkennen lassen.

Ein Studium an einer Fachhochschule ist praxisorientierter und kürzer als ein Universitätsstudium. Als Zugangsvoraussetzung wird die Allgemeine Hochschulreife natürlich akzeptiert, ist jedoch nicht zwingend notwendig, denn die Fachhochschulreife reicht auch aus, um sich an einer Fachhochschule immatrikulieren zu lassen. Für die Fachhochschulreife ist je nach Bundesland und Schulform ein erfolgreicher Abschluss der 11. oder 12. Klasse Voraussetzung. Dies allein reicht jedoch nicht aus, Sie müssen sich danach die Fachhochschulreife anerkennen lassen und zunächst weitere Leistungen erbringen.

Voraussetzungen für die Fachhochschulreife nach der 11. Klasse

  • Wenn Sie Ihr Abitur in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen oder dem Saarland ablegen, können Sie die Schule nach der 11. Klasse verlassen, denn damit haben Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife erfolgreich absolviert. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 geschafft haben.
  • Danach müssen Sie eine mindestens zweijährige Berufsausbildung aufnehmen und erfolgreich abschließen. Diese entspricht dem praktischen Teil der Fachhochschulreife. Beide Teile sind gleichwertig, und Sie können sich die Fachhochschulreife anerkennen lassen. 
  • Wichtig: Dieser Abschluss ist nur in den genannten Bundesländern gültig. Sie sind demnach begrenzt in der Auswahl der Fachhochschule, an der Sie studieren möchten. 

Den Schulabschluss nach der 12. Klasse anerkennen lassen

  • Wenn Sie sich in der Abiturstufe befinden, können Sie die Schule nach der zwölften Klasse verlassen, auch dann, wenn Sie noch ein dreizehntes Schuljahr vor sich haben. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die Versetzung in die Jahrgangsstufe 13 geschafft haben.
  • Wenn Sie danach ein einjähriges Praktikum absolvieren oder eine Berufsausbildung beginnen und erfolgreich abschließen, können Sie sich aus dem schulischen und dem praktischen Teil die Fachhochschulreife anerkennen lassen.
  • Dieser Abschluss gilt nur in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Sie müssen Ihr Studium in einem dieser Länder aufnehmen.
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