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Definition von Schuld - Erklärung

Vor Gericht überprüfen Richter täglich die Schuld des Angeklagten.
Vor Gericht überprüfen Richter täglich die Schuld des Angeklagten.
"Schuldig oder unschuldig?" Diese schwierige Frage müssen sich Richter und Staatsanwälte täglich vor Gericht stellen, wenn Ihnen die Angeklagten gegenüber sitzen. Eine falsche Entscheidung hat fatale Folgen, denn die Schuld zugesprochen zu bekommen, kann das ganze Leben verändern. Doch wie lautet eigentlich die genaue Definition des Wortes "Schuld"?

Die Definition des Begriffes "Schuld"

  • Schuld ist ein absichtlich herbeigeführtes schädliches Verhalten, welches gesellschaftlich oder ethisch geächtet ist. Die zugesprochene Schuld vergrößert sich, umso größer der angerichtete materielle oder psychische Schaden ist.
  • Schuldempfinden steht also in Abhängigkeit zum gesellschaftlichen Kontext.
  • Allgemein wird davon ausgegangen, dass Schuld etwas ist, was nur einzelnen Personen für ihr eigenes Verhalten zugesprochen werden kann und, dass ein Mensch generell nur schuldig für etwas sein kann, was er selber tut.
  • Es gibt aber auch die Vorstellung der so genannten "Kollektivschuld" oder "Lebensführungsschuld". Dieser Begriff hat vor allem in der Bearbeitung der deutschen NS-Vergangenheit Bedeutung. Die Frage, die sich Anwälten und Ethikern in dieser Zeit stellte, war, ob das reine Dulden eines Systems wie des Nationalsozialismus auch schuldig macht.
  • Ein Beispiel in kleinerem Kontext wäre, wenn Sie sehen würden, wie eine Gruppe von 3 Personen einen Einzelnen verprügelt. Auch wenn Sie selber ja nichts Unrechtes tun, würden Sie sich wie die meisten Menschen vermutlich schuldig fühlen, wenn sie nicht in irgendeiner Form eingreifen würden (z. B. Hilfe rufen).
  • Schuldigkeit setzt voraus, dass die handelnde Person die Wahl hatte, anders zu handeln. In der Philosophie gibt es zwei gegensätzliche Strömungen zu diesem Thema. So genannte Deterministen gehen von der Vorstellung aus, dass jegliches Verhalten bei Menschen durch die zuvor gemachten Erfahrungen vorherbestimmt ist. Demnach tut ein Mensch auch moralisch verwerfliches Verhalten aus Zwang und hat dementsprechend keine Schuld daran.
  • Auf der anderen Seite gibt es die Vorstellung, dass der Mensch über einen freien Willen verfügt und somit bei jeglicher Handlung die Wahl hat. Hier ist es möglich, Menschen eine Schuld zuzuschreiben und sie für ihr Verhalten zur Verantwortung zu ziehen. Hierbei werden die gemachten Erfahrungen einer Person jedoch völlig außer Acht gelassen, was aus psychologischer Sicht fragwürdig ist.

Der Umgang mit der "Schuld"

  • Es gibt unterschiedliche Arten, wie mit der Schuldigkeit eines Menschen umgegangen werden kann. Es stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
  • Eine Möglichkeit ist, den Menschen für sein Fehlverhalten zu bestrafen, was den Nutzen hat, dass andere Menschen aus Angst vor Bestrafung darauf achten werden, keine (moralischen) Gesetze zu übertreten. Der Nachteil ist, dass hier nicht im Vordergrund steht, dass Menschen aus eigener Einsicht moralisch handeln, sondern aus Zwang.
  • Eine andere Möglichkeit mit Schuld umzugehen ist, dass der oder die Schuldige versucht, den angerichteten Schaden wiedergutzumachen und somit die Folgen der Schuld rückgängig zu machen. Nachteilig hieran ist, dass bestimmte Schäden nicht rückgängig zu machen sind.
  • Insgesamt hat das Zusprechen von Schuld also eine gesellschaftliche Kontrollfunktion, damit bestimmte, von der Masse anerkannte Normen nicht ständig übertreten werden.

Der Begriff von "Schuld" in der Justiz

  • In den Gesetzbüchern findet sich keine Definition des Wortes "Schuld", jedoch sind nach dem Grundgesetz und dem Strafgesetzbuch in der Justiz bestimmte Voraussetzungen nötig, damit ein Mensch schuldfähig wird.
  • Diese Voraussetzungen sind, dass eine Person die schuldig machende Tat selber begangen haben muss. Es kann also kein Mensch für die Tat eines Anderen bestraft werden. Es steht jedoch durchaus unter Strafe, die Straftat eines Anderen zu billigen und wird je nach eigener Beteiligung mit "Beihilfe zur Straftat" oder "Unterlassener Hilfeleistung" geahndet.
  • Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die betreffende Person in dem Moment, in dem die Straftat passiert ist, fähig war zu entscheiden, dass sie Unrecht tut. Diese Fähigkeit kann durch dauerhafte Bewusstseinsveränderungen (Psychosen), Medikamenten-, Drogen- und Alkoholeinfluss getrübt sein.
  • Kindern wird die Fähigkeit über Recht und Unrecht zu entscheiden juristisch ganz abgesprochen. Sie sind also nicht schuldfähig. Jugendliche ab 14 Jahren sind dann begrenzt schuldfähig und erst mit 18 bzw. 21 Jahren ist ein Mensch in Deutschland juristisch komplett schuldfähig.
  • Es muss absolut einwandfrei bewiesen sein, dass die Person wirklich schuldig ist. Ansonsten gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", welcher gewährleisten soll, dass keine unschuldige Person bestraft wird.
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