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Carport: Baugenehmigung in Thüringen - Hinweise

Ein Carport genehmigen lassen
Ein Carport genehmigen lassen
Wer nicht die Möglichkeit hat, sich eine Garage zu bauen, oder aber einen zusätzlichen Unterstand für sein Fahrzeug wünscht, der greift dann gerne auf eine Alternative zurück. Doch wie sieht es bei einem Carport mit einer Baugenehmigung gerade in Thüringen aus?

Ein Carport ist immer eine gute Möglichkeit, sein Fahrzeug zumindest etwas vor Umwelteinflüssen zu schützen. Ein weiteres Argument ist zum Beispiel, dass gerade so eine Überdachung gut zum architektonischen Bild eines Hauses und seiner Umgebung passt. Es kann aber auch anderweitig genutzt werden, nicht nur für das Fahrzeug. Wenn zum Beispiel ein Grillfest geplant ist und das Wetter nicht so ganz mitspielt, ist hier die Möglichkeit gegeben, dies im Trockenen durchzuführen. Allerdings handelt es sich hier um eine Baumaßnahme, für die bestimmte Vorschriften gelten. Deshalb ist auch unter Umständen für ein Carport eine Baugenehmigung in Thüringen erforderlich. Dies soll Ihnen nachfolgend nähergebracht werden.

Die allgemeinen Vorschriften für ein Carport 

  • Es handelt sich rechtlich gesehen um ein Bauwerk, wenn es darum geht, ein Carport zu erstellen. Für jedes Bauwerk ist eine Baugenehmigung erforderlich.
  • Diese Regelungen werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt - so ist es auch zum Beispiel in Thüringen.
  • Diese Vorschriften sind ausschließlich dazu da, die Sicherheit sowie den Brandschutz zu gewährleisten. Gerade im Bezug zum Abstand zu den Nachbarn ist dies von großer Bedeutung.

Eine Baugenehmigung in Thüringen ist nicht immer notwendig

  • Thüringen hat ebenfalls eine Bauordnung, die besagt, dass für ein Carport keine Baugenehmigung erforderlich ist, wenn der Rauminhalt 40 m3 nicht überschreitet. Es gibt hier allerdings eine Ausnahme.
  • Eine solche kann dann erforderlich werden, wenn es an das Nachbargrundstück angrenzt. Hier zählen dann - wie bereits erwähnt - Brandschutzvorrichtungen, die getroffen werden müssen, und ein einzuhaltender Mindestabstand zum Nachbargebäude. Dies kann sich von Fall zu Fall unterschiedlich regeln. Hier hat die Behörde dann das letzte Wort.

Alle Angaben: Stand Mai 2013

helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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