Alle Kategorien
Suche

Abstand beim Bau eines Carports beachten - so gelingt es Ihnen

Hier passt noch ein Carport hin
Hier passt noch ein Carport hin © Heike Hering / Pixelio
Nicht nur aufgrund überschaubarer Anschaffungs- und Baukosten ist ein Carport auf dem eigenen Grundstück von Vorteil. In vielen Fällen erspart der Bau eines Carports das Besorgen von speziellen Unterlagen beziehungsweise Baugenehmigungen. Da das von der jeweiligen Landesbauverordnung abhängig ist, müssen Sie sich vor der geplanten Baumaßnahme mit den gesetzlichen Vorschriften befassen. Beispielsweise müssen Sie den Abstand beim Bau eines Carports zu Nachbargrundstücken und Verkehrswegen beachten.

Wenn Sie ein Bauantragsverfahren für die Carport-Errichtung durchführen müssen, finden Sie alle Informationen in der jeweiligen Landesbauverordnung Ihres Bundeslandes. Auch der Abstand zu Verkehrswegen ist beim Bau von Carports geregelt.

Abstand beim Bau eines Carports – Errichtung mit/ohne Bauantrag

  • Carports sind sehr beliebt, weil sie erstens weniger kosten als eine Fertig- oder massive Garage.
  • Zweitens ist der Aufbau für einen Heimwerker sehr simpel. Innerhalb von nur wenigen Tagen ist er bereits fertig.
  • Drittens bieten Sie einen gewissen Witterungsschutz. Lediglich die Wetterseite ist geschlossen. Die Luft kann gut zirkulieren.
  • Wenn Sie keine baurechtlichen Vorschriften in Form einer Baugenehmigung beachten wollen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in solchen Bundesländern wie Thüringen, Sachsen, Schleswig-Holstein oder Sachsen-Anhalt haben. In diesen Bundesländern reicht es aus, wenn das zuständige Bauamt Ihrer Kommune (Stadt-, Kreisverwaltung) informieren.

Grenzabstände zum Schutz Ihrer Nachbarn

  • Wird die Carporterrichtung nicht durch das Baurecht verhindert, müssen Sie auf die Regelungen zur Grenzbebauung achten.
  • In Bielefeld müssen Sie beim Bau eines Carports den Bebauungsplan der Stadt beachten. Hier ist die Zulässigkeit geregelt. Auf Vorgarten-Flächen, Grundstücksbereich zwischen Straße und vorderer Hauskante, ist der Bau nicht zulässig.
  • Errichten dürfen Sie Ihren Carport (bis zu drei Meter mittlere Wandhöhe) in den Abstandsflächen zum Nachbargrundstück, wenn diese 3 Meter betragen. Sie dürfen keine Wandöffnung zur Nachbargrenze lassen
  • Ihr Nachbar wird durch das Baurecht derart geschützt, dass Sie eine Gesamtlänge Ihrer baulichen Anlagen an der Grundstücksgrenze von 9 Meter Länge nicht überschreiten dürfen. 

Bevor Sie mit der Errichtung Ihres Carports beginnen, fragen Sie einen Bauingenieur oder einen Mitarbeiter im Bauamt. Wenn Sie mit dem Bau irgendwelche baurechtlichen Fehler (Abstand zum Nachbargrundstück) begehen, kann einerseits der Nachbar dagegen vorgehen, andererseits kann die Baubehörde den Abriss verlangen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
Teilen: