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AVR-Caritas im Überblick erklärt

Auch Krankenhäuser gehören dem Deutschen Caritasverband an.
Auch Krankenhäuser gehören dem Deutschen Caritasverband an.
Als Arbeitnehmer einer Caritas-Einrichtung richtet sich Ihr Gehalt nach den AVR-Caritas. Ihr Arbeitgeber ist vielmehr selbst an die Eingruppierungssystematik und Vorgaben der AVR-Caritas gebunden.

Regelungen nach AVR-Caritas

Die Bezeichnung “AVR-Caritas” steht für die “Arbeitsvertragsrichtlinien des deutschen Caritasverbandes”. Anders als in der Privatwirtschaft, werden im öffentlichen und kirchlichen Dienst die Gehälter zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht verhandelt. Als Mitarbeiter eines katholischen Krankenhauses richtet sich ihr Gehalt nach der Eingruppierung, die sich aus den Regelungen der AVR-Caritas ergibt.

Nach dem öffentlichen Dienst sind Kirchen mitsamt Diakonie und Caritas der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Dabei handelt es sich nicht um einen einheitlichen Arbeitgeber, sondern um zahlreiche Einzelarbeitgeber.

Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen, werden Sie vielleicht erstaunt sein. Oft sind im Arbeitsvertrag nur wenige Dinge geregelt. Statt umfangreicher Einzelregelungen findet sich ein Verweis auf den geltenden Tarifvertrag oder die AVR, die unabhängig vom einzelnen Arbeitnehmer sind. Diese Regelungen umfassen unter anderem die Bereiche Grundsätzliches, Einstellung, Arbeitszeit, Urlaub, Dienstbezüge und Kündigung.

Aufbau der Arbeitsvertragsrichtlinien

Die AVR-Caritas bestehen aus einem Allgemeinen Teil und zahlreichen Anlagen. Der Allgemeine Teil enthält in 24 Paragrafen die wesentlichen Regelungen zum Arbeitsverhältnis. So enthält § 14 Abs. 1 AVR-Caritas die Regelung, dass befristete Arbeitsverträge ordentlich gekündigt werden können. Wäre dies weder in den AVR noch im Arbeitsvertrag geregelt, würde Ihr befristeter Vertrag nicht der ordentlichen Kündigung unterliegen.

In vielen Paragrafen des Allgemeinen Teils finden Sie Verweise auf die Anlagen. Die 33 Anlagen der AVR-Caritas enthalten unter anderem detaillierte Regelungen zur Vergütung einzelner Beschäftigtengruppen, bestimmte Arbeitszeitregelungen und Regelungen zur Altersteilzeit. Besonders wichtig sind die Anlagen 2 und 30-33. Nach diesen Anlagen richtet sich die Eingruppierung der Mitarbeitenden.

Die AVR-Caritas stellen ein komplexes Regelungswerk dar. Sie gelten für alle Einrichtungen, die dem DCV (Deutscher Caritasverband) angeschlossen sind.

Unterschiede zum Tarifvertrag

Zu beachten ist, dass die AVR-Caritas sowie die AVR-Diakonie nicht wie ein Tarifvertrag zustande kommt. Gewerkschaften und Arbeitgeber verhandeln nicht miteinander, sondern die Mitglieder der zuständigen Arbeitsrechtlichen Kommission, die sich auf ein Verhandlungsergebnis einigen.

Diese Verfahrensweise wird als “Dritter Weg” bezeichnet. Dabei setzt weder der Arbeitgeber einseitig die Bedingungen fest ("Erster Weg"), noch werden Tarifverhandlungen geführt und es wird auch nicht gestreikt ("Zweiter Weg"). Beim "Dritten Weg" handelt es sich um den speziellen Weg der Kirchen und der kirchlichen Werke.

Infolgedessen gelten die AVR-Caritas nicht als Tarifvertrag. Wichtig ist dies, wenn arbeitsrechtliche Normen ein Abweichen aufgrund eines Tarifvertrages erlauben. Denn diese "Öffnungsklausel" gilt dann nicht automatisch für die AVR und Ihr Arbeitgeber kann dann unter Umständen von dem, was das staatliche Gesetz vorschreibt, nicht aufgrund der AVR abweichen.

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