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Auto in Holland kaufen - Einfuhrbestimmungen beachten

Die Einfuhr erfordert ein paar Dokumente.
Die Einfuhr erfordert ein paar Dokumente.
Ein Auto zu kaufen ist meistens sehr kostspielig. Möchten Sie etwas Geld sparen, können Sie Ihr Auto in Holland kaufen. Hier sind die Preise für Neuwagen bis zu 25 % günstiger. Wird man in Holland fündig, gibt es aber ein paar Dinge, die man bei der Einfuhr beachten muss. Was zu beachten ist und welche Einfuhrbestimmungen es gibt, können Sie hier nachlesen.

Allgemeines zum Autokauf in den Niederlanden

  • Die Mehrwertsteuer in Holland beträgt zwar auch 19 % (Stand: 01.01.2011) aber die Nettolistenpreise für Neuwagen sind bis zu 25 % günstiger. Bei jüngeren Gebrauchtwagen entstehen durch die Zulassungssteuer keine Kostenvorteile beim Kauf in Holland.
  • Kaufen Sie sich einen Neuwagen, müssen Sie in den Niederlanden nur den Nettolistenpreis (abzüglich eventueller Rabatte) zahlen. Die Mehrwertsteuer muss erst beim deutschen Finanzamt innerhalb von zehn Tagen (nach Kaufdatum) entrichtet werden. Bei Gebrauchtwagen zahlen Sie die Steuern schon in Holland und deshalb sind in Deutschland keine Steuern mehr zu entrichten.
  • Vergleichen Sie vor dem Kaufen eines Neuwagens unbedingt die Ausstattung, denn bei Fahrzeugen in den Niederlanden ist diese meistens nicht so umfangreich wie in Deutschland. Gebrauchtwagen sind eigentlich nur interessant, wenn es sich um ältere Liebhaberfahrzeuge handelt. Des weiteren beleiben die Garantieleistungen auch in Deutschland bestehen, 1 Jahr bei Gebrauchtwagen (vom Händler!) und 2 Jahre bei Neuwagen.
  • Als Neuwagen gelten Autos, die nicht länger als sechs Monate zugelassen waren und nicht mehr als 6000 Kilometer gefahren wurden.

Diese Dokumente aus Holland brauchen Sie

  • Zunächst benötigen Sie bei Neuwagen den Kaufvertrag bzw. die Originalrechnung, ansonsten kann das Auto in Deutschland nicht angemeldet werden. Ferner brauchen Sie die EU-Betriebserlaubnis (Certificate of Conformity), diese wird Ihnen in der Regel beim Kauf ausgehändigt. War das Fahrzeug schon einmal zugelassen, benötigen Sie manchmal auch den ausländischen Fahrzeugbrief oder das Ursprungszeugnis.
  • Bei einem Gebrauchtwagen von einem Händler benötigen Sie auch den Kaufvertrag, in diesem sollte die Fahrgestellnummer, das letzte Kennzeichen, der Name und die Anschrift des Vorbesitzers eingetragen sein. Bei einem Privatkauf sollte man den Namen, die Anschrift und die Ausweisnummer des Vorbesitzers in den Kaufvertrag eintragen. Bei manchen Zulassungsstellen brauchen Sie auch das ausländische Nummernschild.

So importieren Sie das Fahrzeug nach dem Kaufen

  • Gebrauchtwagen sollten Sie grundsätzlich auf einem Anhänger nach Deutschland einführen. Somit verhindern Sie, dass es zu Komplikationen kommt.
  • Bei Neuwagen können Sie sich vorab die benötigten Unterlagen vom Händler in Holland zuschicken lassen, den Wagen anmelden und mit den neuen Nummernschildern persönlich abholen.
  • Um das Fahrzeug in Deutschland anzumelden, brauchen Sie die oben genannten Dokumente und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese bekommen Sie für ca. 14 € beim Kraftfahrtbundesamt. Sollte das Auto keine EU-Betriebserlaubnis haben, müssen Sie vorher zum TÜV und ein Vollgutachten erstellen lassen.
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