Alle Kategorien
Suche

AOK Zuzahlungsbefreiung - so bekommen Sie sie

Durch die Zuzahlungsbefreiung spart man bares Geld.
Durch die Zuzahlungsbefreiung spart man bares Geld.
Die AOK und alle anderen Krankenkassen bieten Zuzahlungsbefreiungen an. Um diese Befreiung erhalten zu können, muss man gewisse Voraussetzungen erfüllen und einige Unterlagen einreichen. Hier erfahren Sie, wie es funktionieren kann.

Antrag auf Zuzahlungsbefreiung - so geht's bei der AOK

  • Zuerst benötigen Sie den Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen. Diesen können Sie sich bei der für Sie zuständigen Filiale Ihrer AOK aushändigen lassen.
  • Optional kann man den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung auch auf der Homepage der AOK als Word-Datei herunterladen und ausdrucken.
  • Füllen Sie nun alle drei Seiten des Antrags handschriftlich oder am Computer aus. Achten Sie dabei darauf, dass alle Angaben korrekt sind, damit es nicht zu Missverständnissen kommt und, dass Sie die nötigen Unterschriften geleistet auf dem Formular geleistet haben.
  • Bei der Auskunft über das eigene Einkommen müssen Sie eine aktuelle Lohnabrechnung, einen Rentenbescheid oder Ähnliches beifügen, damit die AOK prüfen kann, wie hoch Ihre jährliche Zuzahlungsgrenze ist und ob ggf. eine Erstattung von zu viel gezahlten Zuzahlungen erfolgen muss.
  • Außerdem müssen dem Antrag auf Zuzahlungsbefreiung noch die Quittungen für die im aktuellen Jahr gezahlten Zuzahlungen beigefügt werden. Hier ist es notwendig, dass es sich um die Original-Quittungen handelt. Die Quittungen müssen eindeutig Ihnen zugeordnet werden können, sprich Name, Geburtsdatum etc. müssen auf der Quittung enthalten sein. Auch die Belege über gezahlte Praxisgebühren und Krankenhaus-Zuzahlungen können eingereicht werden.
  • Heften Sie nun alle Formular-Blätter und Quittungen gut aneinander und lassen alle Unterlagen Ihrer AOK zur Prüfung zukommen. 

Generelle Zuzahlungsgrenzen bei der AOK im Überblick

  • Alle Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, unterliegen der Zuzahlungsbefreiung.
  • Personen über 18 Jahren müssen einen Höchstsatz von 2 % ihres Brutto-Jahreseinkommens zuzahlen. Alle Zuzahlungen, die darüber hinaus gehen, können mittels des genannten Formulars zurückgefordert werden.
  • Chronisch kranke Menschen, deren Krankheit einen enormen Kostenfaktor mit sich bringt was Medikamente und Behandlung angeht, müssen höchstens 1 % ihres Brutto-Einkommens dazu bezahlen. In diesen schweren Fällen kann man meist schon zu Beginn des Jahres den Antrag stellen, zahlt dann den entsprechenden Eigenanteil im Voraus und bekommt einen Befreiungsausweis von der AOK ausgestellt.

Die Zuzahlungsbefreiung hilft Menschen mit wenig Einkommen, trotzdem optimal gesundheitlich versorgt zu sein. Der Antrag ist leicht zu bearbeiten und selbsterklärend.

Teilen:
Der Inhalt der Seiten von www.helpster.de wurde mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann gleichwohl keine Gewähr übernommen werden. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebots ausgeschlossen. Informationen und Artikel dürfen auf keinen Fall als Ersatz für professionelle Beratung und/oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte angesehen werden. Der Inhalt von www.helpster.de kann und darf nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.