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Bei Demenz Pflegestufe beantragen - Hinweise zum korrekten Vorgehen

Nicht jeder muss an Demenz erkranken.
Nicht jeder muss an Demenz erkranken.
Wenn die Eltern älter werden - für viele Menschen ist das schon schwierig. Wenn allerdings noch eine Erkrankung wie Demenz hinzukommt, ist es für viele Kinder wichtig, für die Eltern da zu sein. Ein Schritt ist die Beantragung der Pflegestufe. So viel Bürokratie ist das gar nicht.

Was Sie benötigen:

  • Hausarzt
  • Pflege-/Krankenkasse
  • Antragstellung

Bei Demenz Pflegehilfe beantragen

Keine Angst vor Ämtern. Es stehen Ihnen als Betreuerin Ihrer beispielsweise demenzkranken Mutter Gelder zu. Die Betreuungsleistungen und die Pflegestufe sind dabei wichtig, um eine gute Versorgung sicherzustellen.

  • Es ist schon schlimm genug, wenn ein Elternteil an Demenz erkrankt. Jetzt auch noch die Pflegestufe beantragen. Da kann man sich schon einmal überfordert fühlen. Wenn das so ist, gibt es Verbände, die Sie bei der Beantragung unterstützen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach oder suchen Sie sich einen Sozialverband in Ihrer Nähe im Internet heraus.
  • Sie erhalten die Pflegestufe für die Demenz nur, wenn Sie die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt haben. Ihr Elternteil erhält Leistungen der Pflegekasse, wenn Sie nachweislich zwei Jahre vor der Antragsstellung in der Pflegeversicherung eingezahlt hat und dass innerhalb der letzten zehn Jahre.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre pflegebedürftige Angehörige die geforderten Kriterien erfüllt, mindestens die Pflegestufe I. Diese Pflegestufe beginnt, wenn der demenzerkrankte Elternteil mindestens 90 Minuten Hilfe benötigt. Davon fallen 46 Minuten auf zwei Dinge der Grundpflege. Sie haben richtig gelesen: 46 Minuten.
  • Beispielsweise lebt Ihre Mutter in Ihrem Haushalt. Durch die Demenzerkrankung benötigt Sie Hilfe beim Waschen und Sie kann zum Beispiel Strümpfe oder die Hose nicht mehr alleine anziehen. Sie zieht sich aber abends aus, auch wenn es sehr langsam und mühsam ist. Hier kann eine Pflegestufe I zugrunde liegen.
  • Die Pflegestufe hat nichts mit der häuslichen Krankenpflege zu tun. Hierzu zählen nur ärztliche Verordnungen.

So funktioniert die Antragstellung für die Pflegestufe

Sie sollten vorher, soweit möglich, auf jeden Fall mit Ihrem Angehörigen sprechen und auch mit den behandelnden Ärzten. Denken Sie an sämtliche Unterlagen, wonach Sie den Pflegebedarf belegen können: beispielsweise Befunde, Röntgenbilder, Arztbriefe und so weiter.

  1. Die Antragsstellung erfolgt bei der Pflegekasse, in der Regel ist dies die Krankenkasse. Dort bekommen Sie auch den Antrag für die Beantragung der Pflegestufe bei Demenz.
  2. Sie können sich Hilfe bei einem Sozialverband suchen oder bei einem ambulanten Pflegedienst. Meist ist die Unterstützung kostenlos.
  3. Nun füllen Sie den Antrag aus. Hier muss der Pflegebedürftige unterschreiben oder aber der gesetzliche Vertreter. Senden Sie den Antrag an die Pflegekasse.
  4. Diese Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MDK), um den Fall zu prüfen und er schreibt ein Pflegegutachten. Der MDK wird jemanden beauftragt, um sich vor Ort die Pflegebedürftigkeit zu bestätigen.
  5. In der Zwischenzeit müssen Sie alle Kosten selbst tragen. Bewahren Sie deshalb alle Unterlagen, Belege und ähnliches auf. Nach der Bewilligung bekommen Sie eine Rückerstattung ab dem Datum der Antragstellung.
  6. Wenn Sie nicht in Vorleistung treten können, sprechen Sie mit Ihrem Sozialamt. Sie können dort ein Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen. Das Sozialamt prüft den Antrag und bei positiver Prüfung tritt das Sozialamt in Vorleistung und rechnet nach Bewilligung mit der Pflegekasse direkt ab.

Die Demenz und die Bewilligung der Pflegestufe

  • Fangen Sie an ein Pflegetagebuch zu führen. Sie dokumentieren so alles und möglichst umfassend über die Hilfestellungen, die Sie leisten müssen. Sie können so nachweisen, dass tatsächlich Pflegebedarf vorliegt.
  • Schreiben Sie alles auf, auch wenn Sie meinen, es ist nicht wichtig. Manche Dinge werden erst auf dem zweiten Blick deutlich.
  • Der MDK kündigt sich terminlich an. Lassen Sie die pflegebedürftige Person nicht alleine. Sie sollten auf jeden Fall dabei sein.
  • Dieser Termin ist ausschlaggebend für die Bewilligung der Pflegestufe. Zeigen Sie sich nicht zu motiviert. So geben Sie nicht ganz freiwillig ein gutes Bild von Ihnen ab, das aber nicht immer der Realität entspricht.
  • Der Gutachter sendet nach der Prüfung die Unterlagen an die Pflegekasse, die dann nach Aktenlage entscheidet.
  • Sie bekommen eine schriftliche Genehmigung. Falls keine positive Entscheidung getroffen wird, legen Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein. Auch hier bekommen Sie wieder Hilfe vom Sozialverband oder vom ambulanten Pflegedienst.
  • Falls trotzdem abgelehnt wird, können Sie auch Hilfe vom Sozialamt nach dem Sozialgesetzbuch XI beantragen. Dies erscheint sicher auf dem ersten Blick schwierig. Es lohnt sich aber immer, zu kämpfen. Geben Sie nie so schnell auf.
helpster.de Autor:in
Iris Gödecker
Iris GödeckerIris ist in Westfalen geboren und hat lange im medizinischen Bereich gearbeitet. Heute arbeitet sie als Autorin und ist ehrenamtlich in der Trauerhilfe tätig. Somit eine Expertin für die Kategorie Medizin und Familie.
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