Der Abriss eines Hauses dient der Beseitigung einer baulichen Anlage. Welche Gründe auch immer dazu führten, die Maßnahme ist ordnungsgemäß vorzubereiten. Diese Vorbereitung ist aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde nötig und auch für eine präzise Kostenplanung. Je nach Lage und Ausführung der baulichen Anlage Einfamilienhaus ist gegebenenfalls ein Bauantrag bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu stellen.
- 09.12.2010
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Kalkulation der Abrisskosten für ein Einfamilienhaus
- Wenn Sie sich gerade mit dem Thema Abrisskosten für ein Einfamilienhaus beschäftigen, ist als erster Schritt zu prüfen, ob ein Antrag zur Genehmigung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu richten ist. Da dies nicht nur für die Abrisskosten eines Einfamilienhauses wichtig ist, sondern auch aus rechtlicher Sicht, sollten Sie sich diesbezüglich genau informieren.
- Der Sachverhalt der Genehmigungspflicht ist allerdings in den einzelnen Bauvorschriften der Bundesländer geregelt. Daher ist es vorher nötig, um auch eine präzise Kalkulation der Abrisskosten für ein Einfamilienhaus durchführen zu können, dass Sie sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Landkreises informieren und beraten lassen.
- Sollte eine behördliche Genehmigung notwendig sein, sind Sie auch entsprechend verpflichtet, ein Ingenieurbüro mit der jeweiligen Planung zu beauftragen. Einerseits haben Sie damit den Vorteil, dass mit der Planung auch gleichzeitig die Abrisskosten für das Einfamilienhaus genau kalkuliert werden. Nachteilig ist jedoch, dass die gesamte Planung auch Kosten verursacht, die in Form eines Honorars auf Sie zukommen.
- Achten Sie aber darauf, dass nur ein zugelassenes Ingenieurbüro die Planung durchführt. Denn eine Baubehörde bearbeitet nur Anträge von Büros mit Zulassung.
Abrisskosten am Einfamilienhaus ohne Genehmigung
- Wenn Sie keine behördliche Genehmigung zum Abriss benötigen, sind Sie gut beraten, auf ein seriöses Abrissunternehmen zu zugehen. Während einer örtlichen Besichtigung mit dem Abrissunternehmen werden alle Einzelheiten besprochen, die zum Abriss nötig sind - so auch Nebenkosten, wie Sicherungsmaßnahmen am Haus selbst, oder Kosten im Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes.
- Auf dieser Grundlage und entsprechender Abmessung der Gebäudeteile ist Ihnen ein Angebot mit Kalkulation für die Abrisskosten am Einfamilienhaus zu übergeben. Selbstverständlich sollten Sie nicht nur das eine Angebot zur Wertung nehmen, sondern sich insgesamt 2 oder besser sogar 3 Angebote unterschiedlicher Unternehmen unterbreiten zu lassen.
Zusatzkalkulation bei Abrisskosten
- Bei der grundsätzlichen Betrachtung ist davon auszugehen, dass es sich um ein frei stehendes Einfamilienhaus handelt. Wenn das nicht der Fall ist, sind auch Maßnahmen und Kosten gegenüber den angrenzenden Bauten zu berücksichtigen.
- Sollten sich im Haus noch Einrichtungen und Einbauten befinden, sind diese gegebenenfalls auch noch zusätzlich zu kalkulieren. Besondere Bedeutung erlangt noch der Sachstand, ob es sich um einen Bau mit Keller handelt. Sollte dies so sein, ist darauf zu achten, dass bei Entnahme der Kellerbauten aus dem Erdreich auch ein Verfüllen und unter Umständen eine Begradigung ergänzend stattfinden sollte.