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Abgelaufene Chips - das sollten Sie beachten

Abgelaufene Chips essen.
Abgelaufene Chips essen.
In Deutschland und Österreich müssen alle Lebensmittel gesetzlich ein Mindesthaltbarkeitsdatum bekommen. Haben Sie jedoch in der hintersten Ecke noch eine Tüte abgelaufener Chips gefunden, die Sie essen möchten, sollten Sie jedoch einige Aspekte beachten.

Was Sie benötigen:

  • gute Nase
  • Geschmacksnerven
  • Backofen
  • wachsames Auge

In Deutschland und Österreich ist es gesetzlich verankert, dass alle Lebensmittel und mittlerweile auch Kosmetika und Körperpflege ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) aufgedruckt bekommen müssen. Es gibt viele Lebensmittel, bei denen Sie ganz streng auf dieses Datum achten sollten, bei abgelaufenen Chips brauchen Sie eigentlich nicht ganz so penibel sein. Denn wie das Wort "Mindesthaltbarkeitsdatum" schon sagt, ist ein Produkt bis zu dem angegeben Datum mindestens haltbar, also oftmals auch viel länger.

Abgelaufene Chips essen

  • Zunächst einmal müssen Sie wohl die Packung öffnen und einfach mal probieren, ob die Chips noch schmecken.
  • Sollte sich natürlich aus irgendeinem Grund Schimmel auf den Chips gebildet haben oder sollte die Knabberei andere undefinierbare Farben angenommen haben, sollten Sie die Chipspackung wegwerfen und eine neue kaufen.
  • Sind die abgelaufenen Chips allerdings noch knusprig und lecker im Geschmack, können sie ohne Weiteres verzehrt werden.
  • Sie können die Chips aber auch einfach auf ein mit Backpapier ausgelegtes Backblech legen und bei 200 Grad einige Minuten backen. So werden die abgelaufenen Chips oftmals wieder knusprig.
  • Möchten Sie die abgelaufenen Knabbereien Gästen anbieten, sollten Sie immer vorher den Geschmack testen, bevor sich später noch der Besuch beschwert.

Mindesthaltbarkeitsdatum bei anderen Nahrungsmitteln

  • Auch wenn ein MHD überschritten ist, so ist ein Produkt noch lange nicht ungenießbar. Sie müssen sich hier nur auf Ihre Nase verlassen und einfach mal etwas probieren.
  • In vielen Läden werden abgelaufene Chips und Co. extra gekennzeichnet und reduziert, also können Sie sich sicher sein, dass diese Produkte noch genießbar sind und der Ladeninhaber Sie bestimmt nicht umbringen will.
  • Vorsicht geboten ist allerdings bei frischen Lebensmitteln, wie Rohmilch/Frischmilch, Meeresfrüchten, Fleisch, Fisch, Sprossen oder bei einigen Käsesorten. Hier können verdorbene Speisen erhebliche gesundheitliche Schäden hervorrufen.
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