2 Minijobs gleichzeitig ausüben - darauf sollten Sie achten

Viele brauchen 2 Minijobs, um genug zu verdienen. Viele brauchen 2 Minijobs, um genug zu verdienen.
Was heute als Minijob bezeichnet wird, kannten Sie früher unter dem Begriff geringfügige Beschäftigung, einmal als geringfügig entlohnte oder als kurzzeitige Beschäftigung. Für diese Arbeitsverhältnisse gelten besondere Regelungen, auch wenn Sie 2 Minijobs haben. Das Sozialversicherungsrecht schreibt vor, dass alle Minijobs den Sozialversicherungsträgern gemeldet werden müssen. In Deutschland gibt es ca. 6 Millionen Minijobber, hauptsächlich im Gastgewerbe, bei Reinigungsfirmen, im Einzelhandel und im Gesundheitsgewerbe.
Roswitha Gladel
21.02.2011 Roswitha Gladel
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände

2 Minijobs statt Vollzeitbeschäftigung

Als Minijober erhalten Sie Ihren Lohn praktisch „Brutto für Netto“, wenn Sie nur einen Minijob ausüben.

Bei 2 Jobs sieht es anders aus.

  • Sofern Sie unter 400 € im Monat verdienen, zahlt Ihr Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem Lohn von 400,--€ einen Pauschalbetrag von 15 % an die Rentenversicherung, 13 % an die Krankenversicherung und 2 % Steuern.
  • Wenn Sie zusätzlich zu dem Lohn von 400,-- € Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten, sind Sie wieder sozialversicherungspflichtig. Grundlage für die Versicherungspflicht ist aber die Summe aller Einkünfte innerhalb von 12 Monaten.
  • Liegt der durchschnittliche Monatslohn unter der 400-Euro-Grenze, so können Sie bei unvorhersehbarem Verdienst innerhalb von 2 Monaten im Jahr die Grenze von 400,-- € überschreiten, z. B. bei einer Urlaubsvertretung.
  • Sie dürfen auch gleichzeitig 2 Minijobs ausüben, nur nicht beim gleichen Arbeitgeber. Ob Sie versicherungspflichtig sind, liegt an der Summe der Einkünfte aus den Beschäftigungsverhältnissen. Die Gesamtsumme darf 400 € nicht überschreiten.
  • Die Versicherungspflicht gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Minijobzentrale festgestellt hat, dass durch Ihre 2 Minijobs die Einkommensgrenze überschritten worden ist und dies Ihren Arbeitgebern mitgeteilt hat.
  • Wenn Sie 1 Minijob haben bei dem Sie die vollen 400,--€ erhalten, zahlt Ihr Arbeitgeber noch zusätzlich 120,--€ Pauschalversicherung und Steuern. Arbeiten Sie jetzt noch bei einem 2. Arbeitgeber in einem Minijob für 400,--€ beträgt die Auszahlung (abzgl. KV, RV, ALV) 316,20 €. Ihr 2. Arbeitgeber zahlt nur noch 80,20 € an die Sozialversicherungsträger.
  • Sie können also insgesamt 716,20 € bei Minijobs bei 2 Arbeitgebern  verdienen.

Durch einen oder zwei Minijobs erhöht sich die Möglichkeit Ihrer Übernahme in ein Vollzeitarbeitsverhältnis, da Ihre Arbeitgeber von Ihren Qualifikationen überzeugt werden.

Diese Anleitung
Leser-Tipps (1) Ihren Tipp zur Anleitung schreiben
  • Chris | 28.03.2012, 11:52

    "Ob Sie versicherungspflichtig sind, liegt an der Summe der Einkünfte aus den Beschäftigungsverhältnissen. Die Gesamtsumme darf 400 € nicht überschreiten. " Ist meiner Ansicht nach nicht ganz korrekt, da hier nicht zwischen den Beschäftigungsarten der kurzfristigen Beschäftigung und der geringfügig entlohnten unterschieden wird. Im Fall von gleichzeitig kurzfristiger und geringfügig entlohnter Beshcäftigung kann man meines Wissens deutlich mehr als 400 € liegen, da die Beträge nicht zusammengerechnet werden.

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