- 21.02.2011 Roswitha Gladel
2 Minijobs statt Vollzeitbeschäftigung
Als Minijober erhalten Sie Ihren Lohn praktisch „Brutto für Netto“, wenn Sie nur einen Minijob ausüben.
Bei 2 Jobs sieht es anders aus.
- Sofern Sie unter 400 € im Monat verdienen, zahlt Ihr Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem Lohn von 400,--€ einen Pauschalbetrag von 15 % an die Rentenversicherung, 13 % an die Krankenversicherung und 2 % Steuern.
- Wenn Sie zusätzlich zu dem Lohn von 400,-- € Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten, sind Sie wieder sozialversicherungspflichtig. Grundlage für die Versicherungspflicht ist aber die Summe aller Einkünfte innerhalb von 12 Monaten.
- Liegt der durchschnittliche Monatslohn unter der 400-Euro-Grenze, so können Sie bei unvorhersehbarem Verdienst innerhalb von 2 Monaten im Jahr die Grenze von 400,-- € überschreiten, z. B. bei einer Urlaubsvertretung.
- Sie dürfen auch gleichzeitig 2 Minijobs ausüben, nur nicht beim gleichen Arbeitgeber. Ob Sie versicherungspflichtig sind, liegt an der Summe der Einkünfte aus den Beschäftigungsverhältnissen. Die Gesamtsumme darf 400 € nicht überschreiten.
- Die Versicherungspflicht gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Minijobzentrale festgestellt hat, dass durch Ihre 2 Minijobs die Einkommensgrenze überschritten worden ist und dies Ihren Arbeitgebern mitgeteilt hat.
- Wenn Sie 1 Minijob haben bei dem Sie die vollen 400,--€ erhalten, zahlt Ihr Arbeitgeber noch zusätzlich 120,--€ Pauschalversicherung und Steuern. Arbeiten Sie jetzt noch bei einem 2. Arbeitgeber in einem Minijob für 400,--€ beträgt die Auszahlung (abzgl. KV, RV, ALV) 316,20 €. Ihr 2. Arbeitgeber zahlt nur noch 80,20 € an die Sozialversicherungsträger.
- Sie können also insgesamt 716,20 € bei Minijobs bei 2 Arbeitgebern verdienen.
Durch einen oder zwei Minijobs erhöht sich die Möglichkeit Ihrer Übernahme in ein Vollzeitarbeitsverhältnis, da Ihre Arbeitgeber von Ihren Qualifikationen überzeugt werden.