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Zwei 400-Euro-Jobs gleichzeitig - so klappt's

Sie können zwei 400-Euro-Jobs kombinieren!
Sie können zwei 400-Euro-Jobs kombinieren!
Ein 400-Euro-Job ermöglicht es Ihnen, etwas Geld hinzuzuverdienen ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen. Sie können selbstverständlich auch zwei 400-Euro-Jobs gleichzeitig ausüben. Hierbei müssen Sie lediglich Ihre Arbeitgeber informieren und dürfen insgesamt nicht die Obergrenze von 400 Euro überschreiten. Überschreiten Sie die Grenze, wird einer der beiden 400-Euro-Jobs sozialabgabenpflichtig.

Studenten, Hausfrauen, Schüler und Berufstätige wissen schon längst, dass man mit 400-Euro-Jobs sehr unkompliziert ein paar Euro dazu verdienen kann. Sie können sogar zwei 400-Euro-Jobs gleichzeitig ausüben, müssen hierbei  nur einige Dinge beachten.  

So kombinieren Sie zwei 400-Euro-Jobs 

  • Sogenannte 400-Euro-Jobs, bzw. Minijobs sind nur dann ein Minijobs, wenn Sie sie regelmäßig ausüben. Sie sollten wissen, dass die 400 Euro eine konkrete Verdienstobergrenze sind.
  • Verdienen Sie als Minijobber weniger als 400 Euro, so ist Ihr Verdienst sozialabgabenfrei. Die gilt auch, wenn Sie zwei Minijobs gleichzeitig miteinander kombinieren.
  • Bevor Sie den zweiten Minijob annehmen, müssen Sie unbedingt Ihren ersten Minijob-Arbeitgeber über Ihr Vorhaben informieren. Nur, dann können Sie zwei 400-Euro-Jobs gleichzeitig ausüben.
  • Nun informieren Sie Ihren zweiten Minijobarbeitgeber über Ihren anderen 400-Euro-Job. Dies ist wichtig, damit Sie von beiden Arbeitgebern richtig abgerechnet werden können.
  • Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie insgesamt mit beiden 400-Euro-Jobs nicht über 400 Euro kommen.
  • Sie können, wenn Sie einen 400-Euro-Job ausüben etwas für Ihre Rente tun, wenn Sie auf die freiwillige Beitragsfreiheit verzichten. Die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers sind dann allerdings sehr reduziert.
  • Wissenswert ist es auch, dass Minijobs zwar beitragsfrei sind, sie sind jedoch keineswegs steuerfrei.
  • Jeder Arbeitgeber sollte beachten, dass der Begriff 400-Euro-Job nicht meint, dass jeden Monat nicht mehr als 400 Euro verdient werden darf, sondern dass durchschnittlich, auf das ganze Jahr gerechnet der monatliche Verdienst nicht über 400 Euro liegt. Haben Sie nun das ganze Jahr über mit Ihren beiden 400-Euro-Jobs monatlich insgesamt 400 Euro verdient und bekommen nun Weihnachtsgeld ausgezahlt, so liegen Sie über der Höchstgrenze.
  • Dies führt dazu, dass Sie und Ihr Arbeitgeber im Nachhinein die Sozialabgaben zahlen müssen. Sie sollten diesem Problem entgegenwirken, wenn Sie bei Vertragsabschluss schriftlich erklären, dass Sie auf die freiwillige Leistung von Weihnachts- und Urlaubsgeld verzichten. Achten Sie aber darauf, dass dies nur dann sinnvoll ist, wenn Sie jeden Monat 400 Euro verdienen wollen mit Ihren beiden 400-Euro-Jobs. Verdienen Sie dagegen etwas weniger, lohnt es sich für Sie, Weihnachtsgeld anzunehmen.
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