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Darf man 2 400-Euro-Jobs machen? - Das sollten Sie beachten

Man darf grundsätzlich 2 400-Euro-Jobs ausüben.
Man darf grundsätzlich 2 400-Euro-Jobs ausüben.
Wer sich etwas Geld dazuverdienen will und weiß, dass er bei einem Minijob keine Sozialabgaben bezahlen muss, wird sich vielleicht fragen, ob er auch 2 400-Euro-Jobs machen darf. Sie können dies durchaus tun, sollten aber die Auswirkungen kennen.

So darf man 2 Minijobs machen

  • Grundsätzlich darf jeder neben seiner Haupttätigkeit und auch jeder Student, jede Hausfrau, usw. einen 400-Euro-Job annehmen. Der Vorteil liegt auf der Hand, dass der 400-Euro-Job sozialabgabenfrei ist.
  • Jeder darf darüber hinaus auch zwei 400-Euro-Jobs machen, sollte hierbei aber einiges berücksichtigen.
  • Wer 2 400-Euro-Jobs ausübt, sollte wissen, dass er insgesamt nicht mehr als 400 Euro verdienen darf, da anderenfalls einer der beiden Jobs sozialabgabenpflichtig wird.
  • Diese Verdienstgrenze ist für Sie auch wichtig, wenn Sie bei einem der beiden oder bei beiden 400-Euro-Jobs Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bekommen. Achten Sie darauf, dass Sie mit diesen Geldern im Durchschnitt auf das ganze Jahr gerechnet nicht über der 400-Euro-Grenze liegen. Sie müssen sonst Sozialabgaben zahlen und einer der beiden Jobs, wird wie ein sozialabgabenpflichtiger Teilzeitjob berechnet.

Pflichten bei 2 400-Euro-Jobs

  • Wer 2 400-Euro-Jobs ausübt, sollte wissen, dass er dies grundsätzlich tun darf, aber gewissen Pflichten hat.
  • Teilen Sie zuerst Ihrem ersten Arbeitgeber mit, dass Sie vorhaben 2 400-Euro-Jobs auszuüben. Ihr erster Arbeitgeber muss Ihnen dies gestatten, wenn Sie keine vertraglichen Pflichten verletzen. Anderenfalls darf er es auch verweigern.
  • Teilen Sie daraufhin Ihrem weiteren Arbeitgeber mit, dass Sie bereits einen anderen Minijob haben. Dies ist sehr wichtig, damit sich beide Arbeitgeber darüber austauschen können, dass Sie bei der Berechnung nicht über die Verdienstgrenze kommen.
  • Gestattet Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht, den weiteren Minijob anzunehmen, da Sie vielleicht bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten wollen, so akzeptieren Sie dies.
  • Befürchten Sie, dass Sie ohnehin über die Verdienstgrenze von 400 Euro monatlich kommen, so sollten Sie zu Ihrem Minijob einen sozialabgabenpflichtigen Teilzeitjob annehmen. So zahlen Sie auch schon etwas in Ihre Rentenversicherung ein.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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