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Was zählt zur Wohnfläche? - So berechnen Sie die Quadratmeterzahl richtig

Ein beheizbarer Wintergarten zählt vollständig zur Wohnfläche.
Ein beheizbarer Wintergarten zählt vollständig zur Wohnfläche.
Sie möchten Ihre Wohnfläche nachmessen, um sicher zu gehen, dass - die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl - tatsächlich stimmt? Sie wissen jedoch nicht, was alles zur Wohnfläche zählt? Hier erfahren Sie, was Sie alles zur Wohnfläche zählen müssen - und wie Sie Ihre Quadratmeterzahl richtig berechnen!

Was Sie benötigen:

  • Zollstock oder Maßband
  • Stift und Papier
  • evtl. Taschenrechner
  • evtl. Qudratmeter Rechner
  • Die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die seit dem 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, erläutert die gesetzliche Auslegung von Wohnfläche. Durch die Einführung der WoFlV ist eine einheitliche Grundlage zur Berechnung der Wohnfläche - für alle Wohnungstypen - gewährleistet.
  • Die Angabe über die Quadratmeterzahl der Wohnfläche - in Mietverträgen, die nach dem 31.12.2003 abgeschlossen wurden, muss nach den Regeln der WoFlV erfolgen. Für ältere Mietverträge, die vor dem 1. Januar 2004 unterschrieben wurden, gilt die alte Verordnung - die sich auf den §§ 42?44 der II. Berechnungsverordnung - stützt.

Mit der WoFlV wurde die Anrechnung zur Wohnfläche von Balkonen, Schwimmbädern und Wintergärten neu geregelt.

Was wird zu 100% zur Wohnfläche gezählt?

  • Ihre normale Wohnfläche - inkl. Abstellräume, die sich innerhalb Ihrer Wohnung befinden - mit einer Deckenhöhe ab 2 Metern - zählen vollständig zu Ihrer Wohnfläche.
  • Schwimmerbäder und Wintergärten, die beheizt werden können, zählen ebenfalls voll zur Wohnfläche.

Was wird zu 50% zur Wohnfläche gezählt?

  • Alle Wohnräume und Dachschrägen - mit einer Deckenhöhe von mindestens 1 Meter und weniger als 2 Metern -  werden nur hälftig zur Wohnfläche gezählt.
  • Können Wintergärten und Schwimmbäder nicht beheizt werden, wird deren Grundfläche lediglich zur Hälfte mit angerechnet.
  • Nach der  II. Berechnungsverordnung gilt - für ältere Mietverträge - dass Balkone, Dachgärten oder Loggien bis zu 50% mit zur Wohnfläche gezählt werden können.
  • Terrassen werden in Mietverträgen, die sich nach der II. Berechnungsverordnung richten, nicht zur Wohnfläche hinzu gerechnet.

Was wird zu 25% zur Wohnfläche gezählt?

  • Nach der WoFlV hingegen werden i. d. R.  Balkone und Loggien nur noch zu einem Viertel mit angerechnet. Nur bei hoher Qualität und Ausstattung der Loggien, Balkone etc. kann die Grundfläche bis zur Hälfte gewertet werden.
  • Beachten sie, dass im Gegensatz zur II. Berechnungsverordnung - bei der neuen Regelung  auch Terrassenflächen mit zur Wohnfläche angerechnet werden.
  • Wird Ihre Balkon oder Terrassenfläche zu 50% mit angerechnet, sollten Sie genau überprüfen, ob die Gestaltung derer wirklich aufwendig genug ist, um die höhere Anrechnung zu rechtfertigen.
  • Falls Ihr Balkon zu einer ungünstigen Seite - z.B. einer hoch frequentierten Straße - liegt, klären Sie ab, ob nicht u.U. sogar eine Minderung der Anrechnungsfläche unter 25% möglich ist.

Was wird gar nicht zur Wohnfläche gezählt?

  • Zubehörräume wie Keller, Dachboden, Waschküche, Garagen oder Abstellräume außerhalb Ihrer Wohnung sind keine anrechenbare Wohnfläche. 
  • Wohnraumfläche, die weniger als 1 Meter Deckenhöhe fasst, wird auf keinen Fall zur Wohnfläche gezählt.
  • Die Grundfläche von Räumen, die den baulichen Anforderungen des Bauordnungsrechtes nicht standhalten, dürfen ebenso wenig gewertet werden.

Richtige Wohnflächenberechnung - so geht's

Zur Wohnflächenberechnung benötigen Sie einen Zollstock und einen Quadratmeter Rechner:

  • Um Ihre tatsächliche Wohnfläche zu ermitteln, müssen Sie zuerst - für jeden Raum-  die jeweilige Grundfläche ermitteln.
  • Die Grundfläche berechnet sich aus Länge x Breite.
  • Sollten Ihre Räume verwinkelt sein, unterteilen Sie diese in einzelne Rechtecke. Addieren Sie die Ergebnisse der einzelnen Rechtecke und notieren Sie die Grundflächen der einzelnen Räume.
  • Tragen Sie die einzelnen Grundflächen in eine Übersichtslste ein. Z.B. Küche : 3m x 4m = 12m², Flur: 2m x 3m = 6m², etc.
  • Ermitteln Sie danach - für jeden einzelnen Raum - die tatsächliche Wohnfläche. Z.B. Küche: 12m² zu 100% = 12m², Schlafzimmer (mit Dachschräge): 24m² zu 50% = 12m², Balkon: 8m² zu 25% = 2m².
  • Addieren Sie im letzten Schritt alle tatsächlichen Wohnraumflächen zusammen. So erhalten Sie die reale Wohnfläche.
  • Möchten Sie sich die Arbeit erleichtern, können Sie im Internet - kostenlos - einen Quadratmeter  Rechner nutzen. Hier müssen Sie lediglich Ihrer ermittelten Grundflächen Ihrer einzelnen Räume eingeben, und die tatsächliche Wohnfläche wird in wenigen Augenblicken für Sie berechnet.
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