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Quadratmeterpreis bei einer Wohnung richtig ermitteln - so geht's

Den Quadratmeterpreis zu berechnen, lohnt immer.
Den Quadratmeterpreis zu berechnen, lohnt immer.
Sie möchten eine neue Wohnung mieten, sind sich aber unsicher, ob der Mietpreis angemessen ist? Dies können Sie herausfinden, indem Sie den Quadratmeterpreis berechnen und mit dem Preis ähnlicher Wohnungen in gleicher Lage vergleichen. Das ist gar nicht schwer.

So berechnen Sie den Quadratmeterpreis

  • Das Berechnen des Quadratmeterpreises selbst ist denkbar einfach. Sie müssen lediglich die monatliche Kaltmiete durch die Größe der Wohnfläche teilen.
  • Schwieriger wird es dann, wenn im Mietvertrag keine Wohnfläche angegeben ist. In diesem Fall müssen Sie beim Vermieter nachhaken oder bis zur ersten Nebenkostenabrechnung warten. Diese muss Auskunft über die Wohnfläche geben.
  • Sie können die Wohnfläche auch selbst ausmessen. Alles was Sie dazu brauchen, ist ein Zollstock oder ein Metermaß. Bei sehr kompliziert geschnittenen Räumen empfiehlt es sich, die Räume nach den Gesetzen der Geometrie in verschiedene Teile zu zerlegen und diese einzeln zu berechnen. 
  • Sollten Sie den Verdacht haben, dass der Vermieter Ihnen zu viel Wohnfläche und damit zu viel Miete berechnet, lohnt es sich gegebenenfalls, einen Sachverständigen für die Messung hinzuzuziehen. Wenn nämlich die tatsächliche Wohnfläche von den Angaben im Mietvertrag um mehr als 10 % abweicht, können Sie meist eine Neuberechnung der Monatsmiete fordern. Beachten Sie bitte hierbei, dass es drei verschiedene Berechnungsgrundlagen gibt: Die Wohnflächenverordnung, die DIN 277 und die DIN 283. Diese kommen oft zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

So messen Sie Ihre Wohnfläche selbst

Wenn Sie den Angaben des Vermieters bezüglich des Quadratmeterpreises nicht trauen, messen Sie nach. Dabei werden verschiedene Räume unterschiedlich berechnet. Die folgenden Angaben richten sich nach der Wohnflächenverordnung.

  • Die volle Quadratmeteranzahl wird bei sämtlichen Wohnräumen, inklusive Küche, Bad, Wohnungsflur, Abstellkammer und WC berechnet. Dabei gelten auch Badewanne und Küchenzeile als Wohnfläche.
  • Die Fläche eines Wohnraumes wird jedoch nur zu 50 % mit einbezogen, wenn er eine Deckenhöhe zwischen einem und zwei Metern aufweist. Hierbei gilt natürlich nur jeder betroffene Quadratmeter.
  • Während ein beheizter Wintergarten voll mit in die Wohnfläche, und damit auch in die Kalkulation für den Quadratmeterpreis mit einzählt, ist das bei unbeheizten Wintergärten anders. Diese zählen nur zu 50 %.
  • Ein Balkon zählt nur mit 25 % seiner Fläche. Abhängig von der Lage kann sich diese Zahl aber sowohl nach oben als auch nach unten verändern.
  • Eine ganze Reihe von Räumen darf überhaupt nicht in die Berechnung der Wohnfläche mit einbezogen werden. Hierzu zählen Treppenhaus, Keller, Waschküche, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Garagen und Türnischen.
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