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Wie werde ich Architekt?

Häuser entwerfen ist interessant, doch nicht jeder kann Architekt werden.
Häuser entwerfen ist interessant, doch nicht jeder kann Architekt werden.
Die Berufswahl des Architekten klingt für viele junge Schulabgänger verlockend. Architekt werden und die verschiedensten Pläne für Häuser selbst realisieren oder Innenräume gestalten, hört sich nach einer schönen Tätigkeit an. Gehören Sie zu den Interessenten und fragen sich, wie auch Sie Architekt werden können? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich zum Architekten ausbilden zu lassen. Je nachdem welchen Schulabschluss Sie besitzen oder welche Zugangsvoraussetzen die unterschiedlichen Ausbildungsstätten haben, können Sie an einer Universität, einer Fachhochschule, einer technischen Hochschule, einer Kunst-, oder einer Privathochschule Ihr Studium antreten.

Was Sie benötigen:

  • Geeigneter Abschluss (Fachhochschule, Abitur, etc.)
  • Durchhaltevermögen
  • künstlerische Begabung
  • Sinn für Proportionen

Auch wenn die Vorstellung schön ist, später einmal als Architekt zu arbeiten, sollten Sie vor der Studienwahl nochmals alle Ihre Begabungen überprüfen. Am besten ist es, wenn Sie schon einmal, beispielsweise in einem Leistungskurs, die Möglichkeit hatten, den ersten Einblick in architektonische Themen und Tätigkeiten zu erhalten. Neben einem guten Sinn für Maße und Proportionen sollten Sie auch etwas mathematische Begabung mitbringen, denn ohne diese Fähigkeit werden Sie wohl kaum in der Lage sein, die Statik Ihrer Gebäude richtig zu berechnen. Selbstverständlich sollten Ihnen der Umgang mit einem PC sowie das Lernen von neuen Programmen leicht fallen.

Architekturstudium - verschiedene Studienrichtungen und Zulassungsvoraussetzungen

  • Je nachdem für welche Studienrichtung Sie sich entscheiden, sind unterschiedliche Begabungen notwendig. Auch die Zulassungskriterien an den entsprechenden Hochschulen sind verschieden. In Deutschland haben Sie die Wahl zwischen drei Studienrichtungen. Der Studiengang Architektur (Hochbau) ermöglicht Ihnen die weitere Spezialisierung auf Städtebau, Baumanagement, etc. und erfordert daher ein ausgeprägtes technisches Verständnis. Der Studiengang Innenarchitektur ist, wie der Name schon sagt, auf die Gestaltung von Innenräumen spezialisiert und erfordert mehr künstlerisches Talent. Der Studiengang Landschaftsarchitektur wiederum hat die Gestaltung von Landschaftsflächen als Schwerpunk, was mehr Interesse an Geografie und Botanik vom Studierenden verlangt.  
  • Das Architekturstudium sowie die Zulassungsvoraussetzungen variieren von Hochschule zu Hochschule und von Bundesland zu Bundesland. Generell gibt es aber die Möglichkeit, sich an einer Hochschule, einer Fachhochschule, einer technischen Hochschule, einer Kunsthochschule oder aber an einer Privathochschule zum Architekten ausbilden zu lassen. Auch der Weg über eine technische Ausbildung kann zum Beruf des Architekten führen.
  • Bei Hochschulen, die sehr begehrt sind und daher viele Bewerbungseingänge haben, werden die Anwärter nach ihrem Notendurchschnitt selektiert, den man auch Numerus Clausus nennt. Die Schüler mit der besseren Abschlussnote haben somit den Vortritt. Andere Hochschulen haben keine strengen Zulassungskriterien, während manche den Zutritt zum Studium nur nach erfolgreich bestandener Eingangsprüfung gewähren.
  • Wartesemester "verbessern" sozusagen den Notendurchschnitt. So haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, nach der Schule ein Praktikum zu absolvieren. So können Sie schon einmal wertvolle praktische Erfahrung vor Ihrem Architekturstudium sammeln und trotz schlechterem Notendurchschnitt an der gewünschten Hochschule studieren.
  • Die bisherigen Diplom-Studiengänge werden nach und nach durch Bachelor- und Masterstudiengänge, im Rahmen der Vereinheitlichung des europäischen Hochschulwesens, ersetzt. Ein Bachelor-Studiengang dauert etwa 6 bis 8 Semester. Vertiefend können Sie nach dem Bachelor-Abschluss, ein Master-Studiengang absolvieren, der in der Regel etwa drei bis vier Semester dauert.
  • Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums dürfen Sie sich jedoch noch nicht als Architekt bezeichnen, denn die Berufsbezeichnung "Architekt" ist in Deutschland geschützt. Erst mit der Eintragung bzw. Aufnahme in die Architektenkammer dürfen Sie sich als "Architekt" bezeichnen und Bauanträge einreichen. 
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