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Was kostet eine Baumfällung?

Eine Baumfällung gehört in die Hand des Profis.
Eine Baumfällung gehört in die Hand des Profis.
Denken Sie bei einer Baumfällung an Ihre Sicherheit und fragen Sie sich nicht was es kostet. Die Preise der Profis sind erschwinglich.

Was das Fällen kostet

Wenn ein großer Baum gefällt werden muss, sollten Sie aus Sicherheitsgründen nicht selber zur Säge greifen. Profis erledigen diese Arbeit, ohne Menschen und Sachwerte zu gefährden. Natürlich verursacht dies Kosten.

Die Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Steht ein Baum ungünstig, muss er mit Seilen gesichert werden, damit er beim Fallen nichts beschädigt. Baumfällungen verteuern sich durch diesen Aufwand. Am teuersten ist die Baumfällung, wenn der Betrieb die Seilklettertechnik anwenden muss, um den Baum stückweise von oben zu fällen.

Die im Folgenden genannten Preise gelten für Bäume einer Höhe zwischen 20 und 30 Meter. Die Beträge fallen je Meter Baumhöhe an.

Soll ein Nadelbaum gefällt werden, kostet dies 23 bis 25 Euro, wenn Sie das Stammholz verwerten und der Betrieb die Krone entsorgt. Es kostet Sie nur zwischen 10 und 12 Euro, wenn Sie die Krone entsorgen und der Betrieb das wertvolle Stammholz nutzen darf. Das Fällen eines Laubbaumes kostet im ersten Fall 25 bis 27 Euro und im zweiten Fall 11 bis 13 Euro.

Sollte es nötig sein, dass der Baum stehend stückweise abgetragen wird, müssen Sie bei einem Nadelbaum mit 30 bis 33 Euro rechnen, wenn Sie das Holz behalten und der Betrieb die Krone entsorgt. Im günstigsten Fall kostet die Baumfällung 15 bis 17 Euro, wenn Sie die Krone entsorgen und das Holz beim Betrieb bleibt. Die Kosten für das Fällen von Laubbäumen betragen 20 bis 22 Euro beziehungsweise 37 bis 40 Euro.

Wer Geld sparen möchte, kann das Stammholz verkaufen und entsorgt das minderwertige Holz der Krone selber. Gutes Holz beispielsweise von einem Kirschbaum ist bei Schreinereien sehr begehrt. Diese übernehmen meist die kompletten Kosten für die Baumfällung.

Zusätzliche Kosten der Baumfällung

Die bisher genannten Kosten beziehen sich auf das Absägen des Stamms knapp über der Erde und das Entsorgen des Holzes. Die günstigeren Preise beziehen sich auf das Selbstentsorgen der Krone, während der fällende Betrieb den Stamm verwerten darf. Die höheren Kosten entstehen, wenn Sie den Stamm verwerten und der Betrieb den Rest entsorgt.

In den Preisen sind die Kosten für das Beseitigen der Baumwurzel und das Erteilen der Genehmigung nicht enthalten. Das Abfräsen einer Wurzel schlägt mit etwa 70 Euro zu Buche. Wenn Sie diese Arbeiten später durchführen lassen, rechnen Sie mit 1,20  bis 1,50 Euro je Zentimeter Stockdurchmesser am Boden.

Die Kosten für die Genehmigung sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Sie betragen meist zwischen 80 und 100 Euro.

Kosten im Überblick

Die Kosten sind Richtwerte. Was das Fällen eines bestimmten Baumes kostet, lässt sich ohne Besichtigung nicht genau bestimmen. Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein. Im Einzelfall können die Preise deutlich höher ausfallen. Besonders bei Laubbäumen ist der Aufwand für das Fällen stark vom Wuchs des Baumes abhängig.

Kosten der Baumfällung durch einen Profi

 

Preis je Meter (Holz wird selbst verwertet / Krone durch den Betrieb entsorgt)

Preis je Meter (Holz wird vom Betrieb verwertet / Krone selber entsorgt)

Kosten, um einen Baum von 20 Meter Höhe zu fällen

Nadelbaum 20 - 30 Meter Höhe in einem Stück fällen

23 -25 Euro

10 - 12 Euro

200 - 500 Euro

Nadelbaum 20 - 30 Meter Höhe Stückweise fällen

30 - 33 Euro

15 - 17 Euro

300 - 660 Euro

Laubbaum 20 - 30 Meter Höhe in einem Stück fällen

25 - 27 Euro 

11 - 13 Euro

220 - 540 Euro

Laubbaum 20 - 30 Meter Höhe Stückweise fällen

37 - 40 Euro

20 - 22 Euro

400 - 800 Euro

Wurzel entfernen

70 Euro

70 Euro

70 Euro

Genehmigung für das Fällen

80 - 100 Euro

80 - 100 Euro

80 - 100 Euro

Genehmigung für das Fällen

Was eine Baumfällung kostet, ist für die Entscheidung, ob Sie einen Baum entfernen oft zweitrangig. Wichtiger ist, ob Sie einen Baum fällen dürfen. Dies hängt von der Baumschutzsatzung der Gemeinde, in welcher der Baum steht, ab.

In der Regel dürfen außerhalb des Waldes Bäume mit einem Stamm­um­fang von mehr als 80 Zentimetern nicht gefällt werden. Bei Obstbäumen ist Fällen ab einem Stamm­um­fang von 150 Zentimetern nicht erlaubt. Ausschlaggebend ist der Durchmesser in einem Meter Höhe. Auch umfangreiche Schnittmaßnahmen, die der Baumpflege dienen, müssen Sie sich genehmigen lassen.

Der Antrag ist in der Regel an das Gartenbauamt beziehungsweise das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt oder der Gemeinde zu richten. Sie müssen ihn begründen und dem Antrag Fotos vom Baum, Gutachten sowie Nachweise über die Belastungen und Schäden erbringen. Die meisten Gemeinden erheben keine Gebühren. Sie müssen aber für die notwendigen Gutachten mit etwa 100 Euro rechnen.

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, denn das Bearbeiten dauert zwischen sechs und acht Wochen. Sollte von dem Baum eine konkrete unmittelbare Gefahr ausgehen, dürfen Sie ihn sofort fällen. Dokumentieren Sie den Zustand des Baumes. Stellen Sie den Antrag anschließend und fügen Sie die Belege bei. 

Das Baumfällen durch einen Profi kostet, wie Sie der Tabelle entnehmen können, mindestens einige hundert Euro. Investieren Sie den Betrag, statt sich selbst in das Abenteuer zu stürzen. Die Gefahr, die vom Fällen eines großen Baumes ausgeht, sollten Sie nicht unterschätzen.

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