Damit Sie in Deutschland mit Ihrem Auto fahren dürfen, müssen Sie dies zuerst bei einer Zulassungsstelle anmelden. Dies Zulassungsstelle stellt Ihnen ein Kennzeichen aus, welches Sie nur bekommen, wenn Sie die nötigen Unterlagen, die man zum Auto anmelden braucht, mitbringen.
- 27.01.2012 Anette Kessler
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
- Versicherungsbestätigungsnummer
- Personalausweis
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- Haupt-und Abgasuntersuchungsnachweis
Ein Auto aus dem Inland anmelden
- Da Autos, die im eigenen Land erworben wurden, meist den Vorgaben entsprechen benötigen Sie hierbei weniger Formulare.
- Um Ihr Auto anzumelden, benötigen Sie zuerst einen gültigen Personalausweis.
- Damit in Ihren Fahrzeugpapieren die Anmeldung eingetragen werden kann, müssen Sie Ihren Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief mitbringen. Falls Sie nicht im Besitz des Briefes sind, muss der Besitzer Ihnen entweder den Fahrzeugbrief aushändigen oder diesen der Zulassungsstelle zuschicken.
- In Deutschland können Sie aufgrund von Vorsichtsmaßnahmen Ihr Auto nur dann anmelden, wenn Sie mindestens eine KFZ-Haftpflichtversicherung haben. Mittlerweile gibt es dafür eine Registriernummer, in deren Besitz Sie sein sollten. Bei Fragen, wenden Sie sich am besten an Ihre Versicherung.
- Ebenso braucht man den Nachweis über die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung um ein Auto anzumelden. Dies entfällt jedoch, wenn Sie einen Neuwagen anmelden möchten.
- Falls Sie selbst nicht die Zeit haben, Ihr Auto anzumelden und eine andere Person dies für Sie durchführen soll, müssen Sie unbedingt eine Vollmacht ausstellen und der Person eine Kopie Ihres Ausweis aushändigen.
Dies braucht man beim Wagen aus dem Ausland
- Zusätzlich zu den bereits genannten Punkten benötigen Sie bei einem Fahrzeug das Sie im europäischen Ausland erworben haben ein sogenanntes Vollgutachten. Dieses Gutachten muss von einer anerkannten Prüfstelle ausgestellt werden.
- Bei einem EU-Neuwagen wird von Ihnen eine Einfuhrumsatzsteuererklärung verlangt werden.
- Falls Sie ein Auto aus einem Nicht-EU-Land erworben haben und dieses in Deutschland anmelden möchten braucht man zusätzlich eine sogenannte Zollunbedenklichkeitsbescheinigung.