- 07.09.2011 Kathrin Nitschke
Folgen und Abhilfe bei Überschreitung des TÜVs
Um die empfindlichen Folgen bei einer Überschreitung des TÜVs nachvollziehen zu können, sollten Sie sich zunächst bewusst machen, dass die regelmäßige Prüfung keine Schikane des Gesetzgebers ist, sondern zu Ihrer eigenen Verkehrssicherheit dient. Zwar führt der Ablauf der Prüfzeit nicht zwingend zur Fahruntüchtigkeit Ihres Autos, dennoch besteht die Möglichkeit, dass Schäden am Kfz sind, die andere Verkehrsteilnehmer und auch Sie selbst in Gefahr bringen können.
- Verpassen Sie den Prüftermin, so handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, welche entsprechend geahndet wird. Nach 2 bis 4 Monaten müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von aktuell 15 EUR rechnen. Zwischen 4 und 8 Monaten Überschreitung droht der erste Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 40 EUR. Ab 8 Monaten zahlen Sie 75 EUR und bekommen 2 Punkte.
- Wer sich nun denkt, dass die paar Euro nicht ins Gewicht fallen, der wird sich im Falle eines Unfalls über die Reaktion des Gerichts und der eigenen Versicherung wundern. Denn bei einer Überschreitung des TÜVs kann es unter Umständen dazu kommen, dass Ihnen im Falle eines Unfalls zumindest eine Teilschuld zugerechnet wird, wenn nachweis bar ist, dass der Unfall auf einem Mangel des Kfz beruht, welcher bei einer rechtszeitigen Untersuchung hätte festgestellt und behoben werden können. Ihre Versicherung wird den gegnerischen Schaden dann zwar zunächst regulieren, jedoch ist sie berechtigt, Sie aufgrund Ihrer Versäumnis in Regress zu nehmen.
- Überprüfen Sie daher bitte regelmäßig Ihre Plakette. Hilfestellung bietet im Übrigen die Plakette selbst. Jedes Jahr hat diese eine eigene Farbe. Kraftfahrzeuge, die in diesem Jahr noch zur Untersuchung müssen, tragen 2011 eine rosa Plakette, die Untersuchungspflicht für das Jahr 2012 erkennen Sie an einer grünen Plakette und für 2013 ist sie orange. Der Prüfmonat steht grundsätzlich oben.
- Wurde der TÜV bereits überschritten, fahren Sie bitte unverzüglich zur nächsten Prüfstelle. Anbieter sind unter anderem Dekra, KÜS sowie GTÜ. Die meisten Werkstätten bieten zudem feste Tage an, an denen einen Prüfer bei ihnen zu Besuch ist.
Ein Hinweis zum Schluss: Die neue Plakette wird auf den Monat zurückdatiert, in dem die Prüfung hätte stattfinden müssen. Die TÜV-Überschreitung verschafft Ihnen also keinen zeitlichen Vorteil bis zum nächsten Termin.