Testament verfassen - so wird es rechtskräftig

Um ein gültiges Testament zu verfassen, holen Sie sich am besten notariellen Rat. Um ein gültiges Testament zu verfassen, holen Sie sich am besten notariellen Rat.
Niemand beschäftigt sich gerne mit seiner eigenen Vergänglichkeit, doch das ist es, was vielen Angehörigen zum Verhängnis wird. Zwar will jeder seine Hinterbliebenen im Falle eines plötzlichen Todes gut versorgt wissen, wird aber nicht rechzeitig ein Testament aufgesetzt, so zerschlägt sich dieser Wunsch. Unverheiratete Partner zum Beispiel erben ohne Testament rein gar nichts und müssen sich schließlich selbst durchschlagen. Deswegen empfielt es sich auf Nummer sicher zu gehen und ein Testament aufzusetzen, sogar, wenn der Tod noch unglaublich weit weg scheint - jeder Tag könnte der Letzte sein. Was Sie beachten müssen, wenn Sie ein Testament verfassen, lesen Sie hier.
Sima Moussavian
01.12.2010 Sima Moussavian

Notarielles Testament schreiben

  • Es ist für jedes Testament ratsam, sich an einen Anwalt oder Notar zu wenden. Der kann Ihnen nicht nur helfen, die nötige Rechtssicherheit zu schaffen und gegebene Unklarheiten oder widersprüchliche Formulierungen im handschriftlichen Testament auszubessern. Auch wenn Sie sich selbst dazu in der Lage fühlen, einen verständlichen letzten Willen aufzusetzen, so kennen Sie doch nicht alle rechtlichen Einzelheiten, sodass ein Testament dadurch leicht als ungültig angefochten werden kann.
  • Wenn Sie ein Testament direkt von einem Notar verfassen lassen, indem Sie ihm dafür eine angemessene Summe bezahlen, muss dieses Testament nicht handschriftlich sein. Der Notar selbst setzt es nach Ihren Wünschen auf und beglaubigt es, bevor er es in Verwahrung nimmt. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihren Angehörigen mitteilen, bei welchem Notar sich das Testament finden wird - andernfalls werden Ihre Hinterbliebenen es womöglich nie zu Gesicht bekommen.
  • Eine zweite Möglichkeit ist es, ein handschriftliches Testament selbst zu verfassen und es nach Fertigstellung vom Notar durchsehen und beurkunden zu lassen. Auch das Amtsgericht nimmt handschriftliche Testamente gegebenenfalls in amtliche Verwahrung, sodass sich Ihre Angehörigen nach dem Todesfall nicht auf die Suche nach dem wichtigen Dokument machen müssen.
  • Wichtig für jedes Testament ist neben einer Auflistung der Vermögenswerte zur Vermeidung von vererbten Schulden und einer übersichtlichen Darstellung von verschiedenen Erbschaftsbereichen und ihren Einzelerben in erster Linie die Behandlung des Auslandsvermögens. Haben Sie außerhalb von Deutschland erbbares Vermögen angelegt, so fällt das meist unter die Rechtsordnung des Auslandes. Teils entsteht dabei eine Nachlasspaltung und Steuerregelungen sowie Freibeträge und Pflichtanteile verschieben sich. Erkundigen Sie sich darüber am besten schon im Vorfeld und treffen Sie entsprechende Regelungen.
  • Merken Sie sich zudem, dass Sie nach deutschem Recht nahe Verwandte nie vollständig enterben können. Ein Testament, dass eine solche Enterbung vorsieht, ist ungültig, weil bestimmten näheren Verwandten immer ein Pflichtanteil Ihres Vermögens zukommen muss, so zum Beispiel Ihren Kindern. Zwar können Sie den zu erbenden Betrag trotz dessen beinahe beliebig unter den Erben aufteilen, jedoch sollten Sie auch auf eine steuerliche Optimierung des Nachlasses orientiert an den jeweiligen Freibeträgen achten.
  • Als Unternehmer sollten Sie testamentlich vor allem regeln, wer Ihre Firma übernimmt. Erbgemeinschaften sollten Sie im Geschäftsbereich wegen des hohen Konfliktpotenzials unbedingt vermeiden. Auch die Festsetzung, wer schließlich für Ihre Beerdigung verantwortlich sein wird und welche Wünsche Sie an deren Organisation haben, sollten Sie in Ihrem letzten Willen vermerken.

Handschriftlich den letzen Willen verfassen

  • Für den Fall, dass Sie Ihr Testament zunächst ohne professionelle Hilfe aufsetzen, sollten Sie wissen, dass lediglich ein handschriftliches Dokument am Ende gültig sein wird. Tonbandaufnahmen oder schreibmaschienen- bzw. PC-verfasste Dokumente sind nicht zulässig. Sogar ein einziger eingefügter maschineller Satz kann dazu führen, dass das Testament schließlich angefochten werden kann. Achten Sie auch darauf, dass Sie Ihre Handschrift beibehalten und versuchen Sie nicht, für eine bessere Lesbarkeit einfache Druckschrift statt Handschrift zu verwenden. Bei einem Schriftvergleich wird man sonst womöglich davon ausgehen, dass Sie das Dokument nicht selbst verfasst haben.
  • Vergessen Sie niemals Unterschrift und Datum unter das Testament zu setzen. Für den Fall, dass Sie zuvor bereits ein anderes Testament verfasst hatten, das nun jedoch ersetzt werden sollte, ist das Datum besonders wichtig. Auch Ihre geistige Zurechnungsfähigkeit kann durch das Datum des Dokuments sicher oder in Frage gestellt werden. Achten Sie bezüglich Ihrer Unterschrift darauf, sie direkt unter das Testament zu setzen. Nachsätze oder Zusätze zum eigentlichen Dokument, welche sich unterhalb Ihrer Unterschrift befinden, haben dabei rechtlich gesehen keinerlei Gültigkeit.
  • Um wirklich sicher zu gehen, dass Ihr Testament am Ende auch formgemäß aufgesetzt wurde, sollten Sie entweder auf Anwalt oder Notar zurückgreifen oder sich intensiv mit Mustertestamenten beschäftigen. 

Ist das Testament einmal aufgesetzt, heißt das nicht unbedingt, dass die ganze Arbeit vom Tisch ist. Überprüfen Sie lieber regelmäßig, ob sich die Beziehungen zu Ihren Mitmenschen oder gar Ihr Vermögensstand nicht drastisch verändert haben, sonst vererben Sie Ihren Hinterbliebenen noch Schulden anstatt Sie auch nach dem Tode zu versorgen.

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